Drei Monate Haft für Spitzenbeamten
Ein hoher Beamter der burgenländischen Landesregierung musste sich Mittwoch in Eisenstadt wegen Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten. Der Hofrat wurde schuldig gesprochen und fasste drei Monate bedingte Haft und 27.000 Euro unbedingte Geldstrafe aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zur Vorgeschichte: Der Spitzenbeamte besitzt gemeinsam mit seiner Gattin im Bezirk Mattersburg ein Grundstück mit Fischteich und einer Kapelle. Seit Jahren möchte er dieses von Grünland in Bauland umwidmen lassen.
Im Vorjahr führte die Gemeinde schließlich im Zuge eines Windparkprojektes ein Flächenwidmungsverfahren durch. Wie in solchen Verfahren üblich, werden die Abteilungen der Landesregierung dann zur Stellungnahme eingeladen. Der Hofrat verfasste solch eine Stellungnahme und schlug dabei sein eigenes Grundstück zur Umwidmung vor. "Das hätte eine massive Aufwertung des Grundstückes bedeutet", führte Staatsanwalt Richard Ropper aus.
Da er "eine schiefe Optik" vermeiden wollte, ersuchte der Beamte seine Mitarbeiter, die Stellungnahme zu unterschreiben. Doch niemand war dazu bereit.
Als am letzten Tag der Frist sein Stellvertreter die Unterschriftsleistung abermals verweigerte, unterfertigte der Beamte das Schriftstück selbst. Befangenheit habe er dabei keine gesehen, lediglich eine schiefe Optik, erklärte er Mittwoch vor Gericht.
"Schmarren"
Eine Argumentation, der Richterin Birgit Falb nicht folgen wollte. "Das sagt mir ja der Hausverstand, dass ich befangen bin, wenn es um mein eigenes Grundstück geht", erklärte die Vorsitzende. Der Angeklagte sah das anders. "Das war ja kein Hoheitsakt, sondern ein Schmarren", ist sich der Hofrat sicher.
"Da muss ich Ihnen widersprechen. Das ist ja auf dem öffentlichen Papier der Landesregierung gestanden mit Briefkopf, Aktenzeichen und Unterschrift", entgegnete die Richterin. Und auch Landesamtsdirektor Robert Tauber erklärte im Zeugenstand, dass die Abgabe einer Stellungnahme durch eine Abteilung sehr wohl ein hoheitlicher Akt sei.
Der Schöffensenat sprach den Juristen schuldig. Der Beschuldigte habe einen Befugnismissbrauch begangen, außerdem liege ein Schädigungsvorsatz vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Sowohl der Verteidiger als auch der Staatsanwalt erbaten drei Tage Bedenkzeit.
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