Diversion statt Strafe für Amok-Drohung vor Schularbeit

Von Gernot Heigl
Um eine Mathematikschularbeit zu verhindern, kritzelte ein 15-jähriger Schüler Ende April eine Amokdrohung auf einen Papierspender in einer Toilette der HAK Neusiedl am See. Einem helfenden Mitschüler wurde am Dienstag im Landesgericht Eisenstadt der Prozess gemacht. Beide Burschen fassten dieselbe Strafe aus: Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Der Täter kam ohne Gerichtsverhandlung davon, weil er gestanden hatte; der Angeklagte am Dienstag bekannte sich vor Gericht nicht schuldig.
„Ich dachte, das sei Spaß“
In der Befragung durch die Richterin relativierte er alles dahingehend, dass alles sein Freund und Mitschüler gemacht hätte. „Ich wusste zwar, dass er so etwas vorhat. Aber ich habe nicht geglaubt, dass er das wirklich tut. Ich dachte eher, dass das ein Spaß sei.“ Beschwichtigend führte er weiter aus: „Ich habe den Täter nicht unterstützt und auch nicht gesehen, dass er diese Drohung geschrieben hat.“ Dann schilderte er aus seiner Sicht den Ablauf vom 28. April 2025. „Es war nach der ersten Stunde, also gegen 8.50 Uhr. Mein Freund fragte in der Klasse, ob wer Bock auf die Matheschularbeit hat. Kurz darauf fügte er hinzu, oder soll ich irgendwo Amok hinschreiben.“
Anschließend hätte sich der Bursch von einer Mitschülerin einen Permanentmarker und von einer anderen einen Plastikhandschuh ausgeborgt.

Der Beschuldigte beim Betreten des Gerichtssaals.
In einer Stunde sei er am WC gewesen, da sei sein Freund aus einer Kabine gekommen. „Ja, ich habe den Schriftzug ,Amoklauf 29.04.2025 in HAK‘ auf dem Papierspender gesehen, nicht aber, wer ihn geschrieben hat. Der ist schon dort gestanden. Mein Freund hat mich diesbezüglich nicht darauf angesprochen und ich habe ihn nicht gefragt“, so die Behauptungen des Beschuldigten.
Diametral dazu die Aussagen des Täters, der in dem Prozess als Zeuge einvernommen worden ist. Der Bursch, ebenfalls 15 Jahre alt, gab an, dass der Angeklagte alles gewusst hat und nicht nur dabei war, als er den Schriftzug geschrieben hat, sondern: „Mein Freund ist Schmiere gestanden.“ Dass der alles bestreitet, habe er erst beim Verhör durch die Polizei erfahren. Warum er das anders darstellt, kann er sich nicht erklären.
Am Ende dasselbe Urteil
Als Begründung meinten beide Burschen, dass sie in der Schule viel Blödsinn gemacht hätten und sich der Konsequenzen ihrer Drohung nicht bewusst gewesen wären. Der Angeklagte: „Mein Fehler war, dass ich den Vorfall nicht gemeldet, sondern geschwiegen habe.“
Beide Burschen wurden nach Ausforschung von der Schule suspendiert und haben zwischenzeitlich die Lehrstätten gewechselt. Der milde Richterspruch am Dienstag: Der Angeklagte bekam eine rechtskräftige Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren. Kommt es in dieser Zeitspanne zu keinen weiteren strafrechtlichen Vorfällen, wird das Verfahren eingestellt.
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