Berthold Felber gibt nicht auf: Der 69-jährige Mittelburgenländer bekämpft das Ergebnis des SPÖ-Bundesparteitags von Anfang Juni weiterhin und geht nun, wie angekündigt, zu Gericht. Nach eigenen Angaben hat der Unternehmer, der seit 52 Jahren SPÖ-Mitglied ist, am Montag beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage eingebracht.
Denn, so Felber am Montag zum KURIER: Sein früherer Antrag auf Einsetzung eines Parteischiedsgerichts sei vom Bundesparteivorstand "einstimmig ohne Begründung schriftlich abgelehnt" worden. Also bleibe ihm nur der Weg zu Gericht.
Was Felber will:
Die Beschlüsse im Juni, wonach zuerst Hans Peter Doskozil und dann Andreas Babler zum SPÖ-Bundesparteivorsitzenden gewählt wurden, sollten als "nichtig" aufgehoben werden. Zweitens solle neuerlich ein Bundesparteitag einberufen werden, wo Doskozil, Babler und Felber als gleichberechtigte Kandidaten zur Wahl stünden, sagte Felber am Montag zum KURIER.
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Wie mehrfach berichtet, hat Felber im Vorfeld von Mitgliederbefragung und Bundesparteitag der SPÖ monatelang versucht, zugelassen zu werden. Am Ende wurde er beim Bundesparteitag am 3. Juni in Linz zwar zur Wahl zu-, aber nicht in den Saal vorgelassen - weil er kein Delegierter gewesen sei, hieß es.
Wer ihn wählen wollte, musste die beiden anderen Namen am Stimmzettel durchstreichen und Felbers Namen hinschreiben.
Bei der Verkündung des Wahlergebnisses in Linz wurden dann nur die Stimmen für Doskozil und Babler vorgelesen – damals noch in falscher Reihenfolge – sowie fünf ungültige Stimmen. Da soll auf einem Zettel der Name „Felber“ gestanden sein. „Diese Stimme als ungültig zu bewerten, macht die gegenständliche Wahl gleichfalls anfechtbar“, heißt es schon in einem früheren Schreiben von Felber-Anwalt Oliver Felfernig.
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Das zentrale Argument Felbers: Der Bundesparteitag sei am 3. Juni mit der Wahl Doskozils abgeschlossen worden. Alles, was danach gekommen sei, einschließlich der Neuauszählung der Stimmen samt der Kür Bablers zum Parteichef sei nichtig, weil "kein ordnungsgemäßer Beschluss des Bundesparteitages" vorgelegen sei.
"Es ist daher im gegenständlichen Fall von einer nicht ordnungsgemäßen 'Wahl' des nunmehrigen Bundesparteivorsitzenden Andreas Babler auszugehen", heißt es in der Klage, die dem KURIER vorliegt.
Und weiter: "Der korrekte Weg im Sinne des SPÖ Organisationsstatutes wäre angesichts des Auszählungschaos anlässlich der Wahl des Bundesparteivorsitzenden die neuerliche Einberufung eines außerordentlichen Bundesparteitages und dort die Präsentation des Wahlergebnisses gewesen. Diese Vorgehensweise wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen seitens der SPÖ, obgleich aus dem Organisationsstatut in dieser Form ableitbar, nicht gewählt."
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