Commerzialbank: Strafverfahren gegen Martin Pucher abgebrochen
Bisher stand der Gründer der Pleitebank noch nie vor Gericht, und die jüngste Entscheidung des Landesgerichts Eisenstadt macht es nicht wahrscheinlicher, dass Martin Pucher je auf der Anklagebank Platz nehmen muss.
Gemäß § 197 Absatz 2b der Strafprozessordnung wurde die "Abbrechung des Strafverfahrens" gegen den 69-Jährigen bekanntgegeben.
Wenn eine Vernehmung des Beschuldigten wegen dessen schwerwiegender Erkrankung nicht in absehbarer Zeit durchgeführt werden kann, ist das Verfahren abzubrechen und nach Wegfall des Hinderungsgrundes fortzusetzen, heißt es in der Gesetzespassage.
Mit anderen Worten: Sollte sich der Gesundheitszustand des von zwei Schlaganfällen Gezeichneten doch noch bessern, könnte das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen werden. Abbruch bedeute nicht Einstellung, so ein Sprecher des Landesgerichts.
Wirklich überraschend kommt der Abbruch nicht. Im bis dato letzten Verfahren zur Commerzialbank sollte Pucher im Sommer zumindest als Zeuge aussagen. Aus medizinischer Sicht spreche nichts dagegen, hatte Psychiater Peter Hofmann erklärt. Der frühere Banker und Präsident des SV Mattersburg sei „grundsätzlich aussagefähig“.
Die vorsitzende Richterin verzichtete aber darauf. Puchers Aussage sei „zur Klärung der Schuld und Strafe der Angeklagten nicht erforderlich“, so ihre Begründung.
Auch bei den kommenden Prozessen dürfte sich wohl nur Puchers Co-Vorständin Franziska Klikovits verantworten müssen.
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