Commerzialbank: Ex-Bankchef Martin Pucher kann als Zeuge aussagen

Am kommenden Montag wissen wir, ob Martin Pucher doch noch vor Gericht erscheinen muss - zumindest als Zeuge im laufenden Verfahren gegen zwei ehemalige Großkreditnehmer der Commerzialbank.
Dann will die Richterin entscheiden, ob sie den Anträgen der Verteidiger der Angeklagten stattgibt.
Grundlage für die Entscheidung ist ein medizinisches Gutachten, das Psychiater Peter Hofmann am Donnerstag in Saal 1 des Landesgerichts Eisenstadt ausführlich erörtert hat. Die Kernaussagen: Der von zwei Schlaganfällen im Jahr 2015 gezeichnete Pucher sei zwar nicht verhandlungsfähig, weil er sich etwa nicht gegen Vorwürfe verteidigen könne oder strategisch zu denken vermöge, aber er sei "grundsätzlich aussagefähig".
Der 69-Jährige verstehe Fragen und könne "zielgerichtet antworten". Als Zeuge müsse er sich "nur erinnern und das wiedergeben", das sei ein "anderer Denkvorgang", als abwägen zu müssen, ob ihn eine Aussage belasten könnte, so der Gutachter. Er hat Pucher bisher zwei Mal begutachtet, zuletzt am 25. Juli.
In der "Hierarchie der Belastungen" mache es einen Unterschied, "ob ich als Angeklagter da sitze und um mein Leben kämpfen muss, oder als Zeuge", illustrierte Hofmann, der seit 35 Jahren Psychiater ist und zu den bekanntesten Gerichtsgutachtern in Österreich gehört.
Pucher leide an einer "psychosomatischen Gesamtstörung" - neben den Nachwirkungen der Schlaganfälle und häufigen Stürzen gehörten auch Bluthochdruck und Diabetes dazu. All das verursache eine "ängstliche Depression".
Ideal wäre laut Gutachter eine Befragung von Zuhause aus per Videoschaltung. Dadurch wäre eine „gewisse psychologische Distanz“ geschaffen, indem Pucher nicht mit den zahlreichen Verfahrensbeteiligten am Gericht und mit Kameras konfrontiert werde.
"Besserung möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich"
Auf die Frage der Richterin, wie wahrscheinlich eine Besserung des Gesundheitszustandes Puchers, dessen eigenes Verfahren auf Eis liegt, sei, meinte Hofmann: Er würde "nicht apodiktisch" sagen, dass sich nichts ändert, aber die Wahrscheinlichkeit sei "nicht sehr groß, dass sich sein Zustand dramatisch verbessert".
Die beiden angeklagten Unternehmer sehen weiter kein Fehlverhalten ihrerseits. Sie hätten Bargeld von Pucher angenommen, aber nicht gewusst, dass es aus der Bank stammt.
Ihre eigentlich zahlungsunfähigen Betriebe sollen durch „unredliche Gewährung von Kreditmitteln“ und Übergabe von Bargeld aus der Bank über Jahre künstlich am Leben erhalten worden sein. Es geht um einen Schaden von fast 70 Millionen Euro.
Im selben Verfahren sind im Februar bereits zwei Urteile gefallen: Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits und ein weiterer Firmenchef erhielten sechs Jahre und vier Monate bzw. zwei Jahre und sechs Monate Haft.
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