Commerzialbank: Mehrjährige Haftstrafen für zwei regionale Unternehmer

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Die zwei Unternehmer erhielten nicht vertretbare Kredite und Bargeld von Martin Pucher. Beide fassten drei Jahre und acht Monate unbedingte Haft aus. Nicht rechtskräftig.

Der bisher umfangreichste Prozess zur Pleite der Commerzialbank Mattersburg ist am Dienstag im Landesgericht Eisenstadt zu Ende gegangen. Fünf Monate später als geplant und ohne den erstangeklagten, aber nicht verhandlungsfähigen Bankgründer Martin Pucher.

Zwei der fünf Angeklagten - Puchers rechte Hand Franziska Klikovits und ein früherer Tischler - sind schon im Februar verurteilt worden. Am Dienstag urteilte ein Schöffensenat über zwei weitere frühere Unternehmer aus dem Bezirk Mattersburg, Spengler und Dachdecker der eine, Maler und Fassadengestalter der andere.

Während Oberstaatsanwalt Wolfgang Handler „spürbare unbedingte Freiheitsstrafen“ forderte, baten die beiden Verteidiger Martin Fischer und Mirko Matkovits um "milde Strafen". 

Matkovits wandte sich in seinem Schlussplädoyer direkt an die Laienrichter und mahnte, sie sollten sich der Verantwortung ihrer Entscheidung bewusst sein. 

Es ging im Prozess um einen Schaden von insgesamt 70 Millionen Euro, für den Großteil davon sollen die beiden letzten Angeklagten gemeinsam mit den Ex-Bankchefs Verantwortung tragen. Zur Einordnung: Insgesamt geht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft  (WKStA) von zumindest 600 Millionen Euro Schaden aus.

Die WKStA wirft ihnen Veruntreuung, Untreue, betrügerische Krida, Geldwäscherei und Bilanzfälschung vor. Strafrahmen: ein bis zehn Jahre.

Einerseits sollen die regionalen Unternehmer, der Spengler kennt Pucher seit dem Kindergarten, bis zum Bankcrash 2020 Kredite von der Commerzialbank erhalten haben, obwohl die Firmen längst zahlungsunfähig gewesen seien. Andererseits hätten die Kredite nicht ausgereicht, weshalb Pucher den Unternehmern zusätzlich Bargeld aus dem Vermögen der Bank übergeben habe. 

Das Geld floss einerseits über fingierte Ausgangsrechnungen in ihre Unternehmen ein und anschließend zur Obligoreduktion wieder auf ihre Konten bei der Commerzialbank. Auf der anderen Seite "mussten" beide einen Gutteil des Geldes als "Sponsoring" an Puchers Steckenpferd, den SV Mattersburg, überweisen. 

Sobald das aus der Bank entnommene Bargeld in Puchers Schreibtischlade gelandet war, seien die angeklagten Delikte "schon vollendet" gewesen, versuchte Matkovits seinen Mandanten in ein milderes Licht zu rücken. Ob Pucher dieses Geld anschließend "in seinen Kofferraum packt" oder es einem Kreditnehmer der Bank gibt, sei strafrechtlich egal. Überhaupt müsse man immer das "Gesamtkunstwerk von Pucher und Klikovits" im Auge haben, um die Rolle der hier Angeklagten richtig - nämlich als kleine Nebenfiguren - einzuschätzen.

Und, so der Verteidiger weiter, "wer würde annehmen, dass ein Bankdirektor, bei dem der Landeshauptmann ein- und ausgeht, Fußballern des SV Mattersburg das bei der Bank veranlagte Geld stiehlt", um es dann den Großkreditnehmern im Kuvert zuzustecken?

Sein Wunsch, sein Mandant (der Maler) möge höchstens ein Drittel der Strafe von Klikovits (sechs Jahre und vier Monate) ausfassen, wurde vom Schöffensenat nicht ganz erfüllt. Beide Unternehmer wurden nicht rechtskräftig zu drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab.

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