Commerzialbank: Bedingte Haftstrafen für Paar nach Betrug

Justizzentrum Eisenstadt
Zwei Personen wurden wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Einlagensicherung schuldig gesprochen. Sie erhielten bedingte Haftstrafen von 15 und fünf Monaten.

Zusammenfassung

  • Zwei Personen wurden am Landesgericht Eisenstadt wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Einlagensicherung der Commerzialbank Mattersburg schuldig gesprochen.
  • Ein 55-Jähriger erhielt 15 Monate, seine 57-jährige Lebensgefährtin fünf Monate bedingte Haft.
  • Ein dritter Angeklagter kam mit einer Diversion davon und muss 2.670 Euro zahlen.

Am Montag sind am Landesgericht Eisenstadt zwei weitere Urteile im Zusammenhang mit der Pleite der Commerzialbank Mattersburg gefallen. Ein 55-Jähriger und eine 57-Jährige wurden wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit der Einlagensicherung zu bedingten Haftstrafen verurteilt.

Der Mann erhielt 15 Monate, seine Lebensgefährtin fünf Monate – beide mit dreijähriger Probezeit. Drei Monate der Strafe des 55-Jährigen wurden wegen der langen Verfahrensdauer abgezogen. Vom Vorwurf des Sozialbetrugs wurde er freigesprochen. Beide nahmen ihre Urteile an. Jenes der Frau ist damit rechtskräftig, im Fall des Mannes bleibt die Privatbeteiligtenvertreterin eine Erklärung schuldig.

Frau (79) ließ mehrere Sparbücher einlösen

Ausgangspunkt des Falls war eine 79-jährige Sparerin, die nach der Schließung der Bank im Juli 2020 mehrere Losungswortsparbücher an ihren ehemaligen Bankberater weitergab. Dieser half ihr, die Sparbücher von anderen einlösen zu lassen, um so mehr als die pro Person gedeckten 100.000 Euro von der Einlagensicherung zu erhalten.

Der 55-Jährige veranlasste insgesamt sechs Bekannte, die Sparbücher einzulösen – darunter auch seine Lebensgefährtin. Sie ging mit drei Sparbüchern zur Einlagensicherung und gab das Geld anschließend an die Sparerin weiter. Zusätzlich organisierte sie, dass drei weitere Bekannte Sparbücher einlösten.

Insgesamt waren in diesem Verfahren elf Personen angeklagt. Der ehemalige Bankberater der Sparerin wurde bereits Ende April zu 19 Monaten bedingter Haft verurteilt. Die 79-Jährige selbst sowie sechs weitere Beteiligte kamen mit einer Diversion davon.

Am Montag wurde auch gegen einen dritten Angeklagten entschieden. Er muss im Rahmen einer Diversion eine Geldstrafe von 2.670 Euro zahlen, weil er drei Sparbücher eingelöst hatte.

Mit den Urteilen setzt sich die juristische Aufarbeitung der Commerzialbank-Affäre fort, die nach der Schließung der Bank im Sommer 2020 tausende Sparerinnen und Sparer betroffen hatte.

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