Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung ist gesetzlich verbrieft

Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung ist gesetzlich verbrieft
Rechtsanspruch auf Frühförderung, geschützte Arbeit und mehr.

"Ja, es ist geschafft", entfuhr es Hans-Jürgen Groß, Präsident des Verbandes für Menschen mit Behinderungen (ÖZIV), am Montag bei der Präsentation des Chancengleichheitsgesetzes. 

Das könnte darauf gemünzt sein, dass das Gesetz schon für Anfang 2022 angekündigt war, aber erst jetzt vorliegt und am 1. Oktober 2024 in Kraft treten soll.

Die lange Verhandlungsdauer hat sich aber nicht nur nach Ansicht des ÖZIV-Präsidenten gelohnt: "Es sind alle Anforderungen abgedeckt."

Soziallandesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) sprach von einem "sehr, sehr großen Wurf" und Mario Zagler von "Rettet das Kind" hob besonders die Aufwertung der Frühförderung im neuen Gesetz hervor.

Daheim statt ins Heim

Das Chancengleichheitsgesetz soll Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft ermöglichen. Dabei gilt der Grundsatz: "Mobil vor stationär".

Zum Teil wurden bisher im Sozialgesetz geregelte Leistungen ins Chancengleichheitsgesetz übernommen und „optimiert“, zum Teil seien neue Leistungen dazugekommen, so Schneemann. In Zahlen ausgedrückt wird das Budget für diesen Bereich um zehn Millionen Euro auf künftig 80 Millionen Euro angehoben.

Aktuell leben mehr als 21.000 Burgenländerinnen und Burgenländer mit einer Behinderung, sind also potenziell anspruchsberechtigt für Leistungen aus dem Chancengleichheitsgesetz. Tatsächlich beansprucht haben diese Leistungen zuletzt rund 6.000 Personen mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung.

„Jetzt machen wir den Praxistest“, meinte ÖZIV-Präsident Groß. In einem Jahr soll das neue Gesetz „evaluiert“ und allenfalls angepasst werden.Th. Orovits

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