Causa Friedrichshof: Neues "Sicherheitsnetz" im Widmungsrecht

Friedrichshof, Hotel
Burgenland schafft zwei neue Sonderwidmungen, damit Projekte wie in Zurndorf künftig nur noch in Abstimmung mit dem Land geplant werden können.

Zusammenfassung

  • Burgenland führt zwei neue Sonderwidmungen ein, damit Projekte im Maßnahmenvollzug und der psychiatrischen Betreuung künftig einer eigenen Flächenwidmung bedürfen.
  • Landeshauptmann Doskozil betont, dass durch das neue Widmungsrecht ein Sicherheitsnetz geschaffen und die Einbindung des Landes bei sensiblen Themen gewährleistet wird.
  • Das Vorhaben zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter am Friedrichshof wurde nach breitem Widerstand gestoppt und ähnliche Projekte sind künftig nur mit Zustimmung der Landesregierung möglich.

In Zusammenhang mit der gestoppten Unterbringung von etwa 30 geistig abnormen Rechtsbrechern am Friedrichshof in Zurndorf (Bezirk Neusiedl am See) setzt das Land Burgenland die angekündigten widmungsrechtlichen Schritte.

Nach Angaben vom Donnerstag wurde die Schaffung von zwei neuen Sonderwidmungen verankert, mit denen Projekte im Bereich des Maßnahmenvollzugs oder der psychiatrischen Betreuung in Zukunft einer eigenen Flächenwidmung bedürfen.

Damit sei sichergestellt, dass Vorhaben wie in Zurndorf nicht mehr hinter dem Rücken des Landes und der Bevölkerung geplant werden können, betonte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) in einer Aussendung. Im Widmungsrecht sei "ein Sicherheitsnetz eingebaut". Eine Einbindung des Landes bei derart sensiblen Themen sei damit gewährleistet. Es werde ein solches Projekt im Burgenland "auch in Zukunft gegen den Willen des Landes nicht geben - nicht in Zurndorf und nicht an einem anderen Ort", erklärte Doskozil. 

Ein ähnliches widmungsrechtliches Instrument sei seitens des Landes bereits genutzt worden, um ein Erstaufnahmezentrum des Bundes in Eberau (Bezirk Güssing) zu verhindern.

Zwei neue Sondergebiete definiert

In Reaktion auf die Planungen am Friedrichshof wurden zwei neue Sondergebiete definiert. "Einrichtungen für den Maßnahmenvollzug" (stationäre oder ambulante Betreuung von Personen im oder nach dem Maßnahmenvollzug) und "Unterbringung für psychiatrische Betreuung" (stationäre oder teilstationäre Betreuung von Personen mit psychiatrischem Unterstützungsbedarf). "Diese burgenlandweite Regelung stellt sicher, dass Einrichtungen dieser Art nur mit Zustimmung der Landesregierung errichtet werden dürfen", verlautete am Donnerstag aus dem Landhaus in Eisenstadt. "Mit dieser Maßnahme schützen wir unsere Gemeinden und unsere Bevölkerung vor unangekündigten Großprojekten, die erhebliche Auswirkungen auf das soziale Gefüge und die Sicherheit haben können", wurde Doskozil zitiert.

Die Organisation Agora hatte geplant, ab 1. Oktober psychisch kranke Straftäter im ehemaligen Hotel-Restaurant Friedrichshof nachzubetreuen. Gegen das Vorhaben zur Reintegration von bis zu 30 Personen gab es breiten Widerstand in der Landespolitik, der Gemeinde Zurndorf und unter Anrainern.

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