Burgenland: Post-Mitarbeiterin stahl 500 Pakete
Eine 38-jährige Post-Mitarbeiterin ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil sie von Anfang Dezember 2018 bis Mitte Februar 2020 rund 500 Pakete im Wert von 45.000 Euro aus einer Zustellbasis der Post gestohlen haben soll.
Die Burgenländerin zeigte sich geständig. Sie habe die Pakete beim Eintreffen in der Zustellbasis nicht gescannt und registriert, sondern mit nach Hause genommen.
Post-Mitarbeiterin: "Glücksmoment und Befriedigung"
Am Anfang habe sie bewusst Pakete mit Zigaretten, die an Trafiken adressiert waren, mitgenommen und die Zigaretten anschließend privat verkauft, sagte die Burgenländerin vor Gericht. Mit der Zeit sei es aber immer mehr geworden, dann habe sie wahllos Pakete unter ihrer Jacke aus der Zustellbasis geschummelt. „Irgendwann bist du in dem drinnen, wo du nicht mehr rauskommst. Es ist so ein Glücksmoment, so eine Befriedigung“, sagte die 38-Jährige.
Die genaue Anzahl und den Wert der Pakete konnte die Post-Mitarbeiterin vor Gericht nicht mehr benennen. Richterin Birgit Falb ging von 500 Paketen und einem Schaden von circa 45.000 Euro aus. Der Post sei jedenfalls ein Schaden von rund 36.000 Euro an Refundierungskosten entstanden. Gestohlen wurden unter anderem Pakete mit Schmuck, Handys, Elektrogeräten und Kleidung.
Frau versteckte Pakete in ihrem Kasten
Neben schwerem gewerbsmäßigen Diebstahl wurde der Frau auch betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch vorgeworfen. Sie habe vier Pakete, die sie selbst bestellt habe, in der Zustellbasis abgefangen und nicht bezahlt, gestand die 38-Jährige. Die gestohlenen Pakete habe sie zuhause in ihrem Kasten versteckt. In ihrer Wohnung wurden laut Polizei mehr als 40 Stück gefunden.
„Das geht gar nicht“, sagte die Richterin. Weil die Post-Mitarbeiterin aber nicht vorbestraft sei, sei die Haftstrafe von acht Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren „zur Gänze bedingt“, betonte Falb. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
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