Bitterer Nachgeschmack: Haftstrafe für Pralinen-Dieb
Der Diebstahl von 18 Schachteln Pralinen aus einem Supermarkt hat einen 29-Jährigen im Burgenland auf die Anklagebank gebracht. Der Mann bekannte sich am Donnerstag im Landesgericht Eisenstadt schuldig. Er fasste rechtskräftig 15 Monate unbedingte Haft aus. Dies hatte damit zu tun, dass er aufgrund seiner Vorgeschichte unter die für Rückfalltäter geltenden, schärferen Strafbestimmungen fiel.
Der Angeklagte war in der Slowakei und in Österreich schon fünf Mal einschlägig vor Gericht gestanden. Er gab den am 15. Mai in einer Billa-Filiale im Bezirk Neusiedl am See verübten Diebstahl zu und meinte, es tue ihm leid. „Warum macht er so was? Jetzt ist er ja gerade erst in Korneuburg enthaftet worden“, stellte Einzelrichterin Karin Lückl fest: „Er darf ja gar nicht wieder einreisen, warum kommt er dann nach Österreich?“
„Auf so etwas schaut man nicht, wenn man schnell zu Geld kommen muss“, antwortete der Angeklagte.
"In der Slowakei kennt man mich schon"
„Die Pralinen gibt's ja in der Slowakei auch“, hielt ihm die Richterin vor. Das sei ihm bewusst, meinte der 29-Jährige. Schließlich räumte er ein: „Es ist nicht mehr so leicht in der Slowakei, man kennt mich schon.“ „Was wollten Sie mit den Pralinen?“, fragte die Richterin.
Von großem Appetit war er jedenfalls nicht motiviert: Er hätte sich damit Drogen finanziert, meinte der Angeklagte. Er sei seit 2008 süchtig. Was er konsumiere? „Von Anfang an Pico.“ In den zwei Monaten vor seiner Verhaftung habe er täglich ein Gramm davon genommen. Richterin Lückl erläuterte dem Slowaken, dass er in Bezug auf seine Vorstrafen die Voraussetzungen für eine Strafverschärfung bei Rückfall erfülle: „Der Strafrahmen erhöht sich für ihn um die Hälfte.“
Der Angeklagte war zwar geständig, „auf der anderen Seite fehlt ihm aber offensichtlich jegliches Schuldbewusstsein“, forderte Staatsanwältin Verena Strnad eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Auch der Verteidiger des 29-Jährigen verwies auf dessen Geständnis sowie auf die Drogenabhängigkeit. Eine Therapie habe bei dem Mann offensichtlich nicht gefruchtet. Die gestohlene Ware hätte einen Wert von rund 170 Euro gehabt und sei überdies wieder zurückgegeben worden. Der Anwalt plädierte, nach dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“ vorzugehen oder andernfalls ein mildes Urteil zu fällen.
Die Richterin sprach den Angeklagten schuldig. „Die Gewerbsmäßigkeit ergibt sich aus den einschlägigen Verurteilungen“, stellte sie in der Begründung fest. Der 29-Jährige und die Anklägerin verzichteten auf Rechtsmittel.
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