Bewag: Warten auf das Strafverfahren
Ich versteh' es einfach nicht. Wo liegt hier das Motiv uns so zu behandeln", fragt sich Josef Münzenrieder, Ex-Vorstand des Energieversorgers Bewag, immer wieder, bevor er den Verhandlungssaal im Eisenstädter Gericht betritt. Münzenrieder ist in diesem Verfahren Kläger. Konkret bekämpft er seine fristlose Entlassung durch seinen ehemaligen Arbeitgeber und den damit verbundenen Verlust von brutto 349.000 Euro.
Wie berichtet, hatte die Bewag beide Ende 2010 ausgeschiedenen Vorstände nachträglich fristlos entlassen, mit der Begründung, sie hätten grobe Pflichtverletzungen begangen. Im Zentrum dieser Pflichtverletzungen steht das ungarische Windparkprojekt Bogyoszlo.
Laut Bewag könnten bei diesem Projekt Schmiergeldzahlungen aus dem Vermögen der Bewag nach Ungarn geflossen sein. Die Ex-Bewag-Vorstände hätten für dieses Projekt eine Hochegger-Firma engagiert und dieser 1,2 Millionen Euro gezahlt, die an ungarische Behörden gegangen sein sollen. Dennoch sei das Projekt bis heute nicht realisiert. Es gebe noch immer keine Lizenz für den Windpark und das Geld sei auch weg.
"Das stimmt so absolut nicht. Wir haben die Bewag nicht geschädigt, sondern ihr Kosten erspart", sagt Münzenrieder. Hochegger habe lediglich ein Erfolgshonorar erhalten. Es sei darum gegangen einen Netzzugang direkt am Windpark zu bekommen und dieser sei auch vorhanden. Denn ohne Netzzugang würde man keine Lizenz erhalten. Abseits des Windparks wirft die Bewag den beiden Ex-Vorständen auch vor, den Aufsichtsrat über Jahre falsch informiert zu haben.
Getrennt
Mittwochvormittag trafen sich die beiden Kontrahenten erstmals vor Gericht. Die Ansprüche von Münzenrieder und Lukits werden getrennt verhandelt. Letzterer ist am Freitag an der Reihe. Neben dem Zivilverfahren in Eisenstadt ist auch noch ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft in Wien anhängig.
Aus diesem Grund sprach sich die Richterin für eine Unterbrechung des Zivilverfahrens aus. Sie begründete diesen Schritt damit, dass die Ergebnisse des Strafverfahrens auch maßgeblich für den Zivilprozess seien.
Bewag-Anwalt Georg Schima sprach sich vehement gegen diese Verfahrensunterbrechung aus und will das Oberlandesgericht anrufen.
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