Betrug mit Falschgeld: Freispruch für 46-Jährigen

Der Serbe war reumütig – und wurde ohnehin freigesprochen.
von Gernot Heigl
Euro-Blüten im Wert von 29.500 Euro erhielt ein burgenländischer Unternehmer bei einer Geschäftsanbahnung in Mailand. Einer der mutmaßlichen Rip-Deal-Betrüger stand jetzt wegen Geldfälschung und schweren Betrugs vor Gericht.
Interesse an Landmaschinen im Gesamtwert von 250.000 Euro zeigten angebliche italienische Unternehmer und lockten einen burgenländischen Geschäftsmann nach Italien. Dass jedoch die „Kauflust“ nur vorgespielt war, es sich beim Internetauftritt der Firma um eine Fälschung handelte und die sogenannten Repräsentanten mutmaßliche Mitglieder einer kriminellen Organisation waren, wusste das Opfer damals nicht.
Die adretten Herren schlugen dem Burgenländer beim ersten Treffen auch ein Nebengeschäft vor, bei dem 500-Euro-Scheine gegen kleine Banknoten gewechselt werden sollten. Als „Belohnung“ wurden 15 Prozent Gewinn in Aussicht gestellt.
So kam es kurz darauf zu einem zweiten Treffen, bei dem insgesamt 30.000 Euro die Besitzer wechselten. Fatalerweise bemerkte der burgenländische Geschäftsmann erst viel später, dass lediglich die erste 500er-Note echt und alle anderen Scheine Falschgeld waren.
Nach einer Anzeige und internationalem Haftbefehl wurde einer der mutmaßlichen Übeltäter in Spanien verhaftet und an Österreich ausgeliefert. Der stand nun wegen Geldfälschung, schweren Betruges und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor einem Schöffensenat im Landesgericht Eisenstadt.
"Das alles tut mir leid"
Der angeklagte Serbe (46), gab zwar zu, als Dolmetscher bei diesem „Rip-Deal“ (Abzocke; Anm.) dabei gewesen zu sein, mit der Übergabe des Falschgeldes aber nichts zu tun hatte. „Das hat ohne mich stattgefunden“, rechtfertigte sich der Beschuldigte. Auf die Frage der Vorsitzenden, warum er denn mitgemacht habe, meinte er: „Weil ich Spielschulden von 2.000 Euro hatte und mir die fürs Übersetzen getilgt wurden plus 500 Euro in bar.“
Um reuig nachzusetzen: „Das alles tut mir leid. Ich entschuldige mich beim Opfer. Ich bereue das sehr. Für den Betrug bekenne ich mich schuldig.“ Trotz dieses Geständnisses gab es keine Verurteilung. Denn die Tat aus dem Jahr 2017 ist zwischenzeitlich verjährt und die anderen Vorwürfe konnten dem Serben nicht nachgewiesen werden.
Der überraschende Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab noch keine Erklärung ab.
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