Baulandabgabe: Burgenlands Betriebe prüfen Bescheide

Land Burgenland verschickt Bescheide für unbebaute Betriebsgrundstücke. Wirtschaftskammer verweist auf mögliche Ausnahmen.
Ein türkisfarbener Bagger hebt Erde auf einer Baustelle vor Wohnhäusern und Bäumen aus.

Das Land Burgenland hat Mitte Februar begonnen, Bescheide zur Baulandmobilisierungsabgabe zu verschicken. Betroffen sind auch unbebaute Grundstücke mit der Widmung „Bauland-Betriebsgebiet“.

Dieser Umstand war bereits im Gesetzgebungsprozess von der Wirtschaftskammer Burgenland kritisiert worden. Ziel der Abgabe sei es, Bauland für Familien zu schaffen, was im Betriebsgebiet oftmals nicht realisiert werden könne.

Derzeit melden sich laut Wirtschaftskammer immer mehr Unternehmen, die entsprechende Bescheide erhalten haben. „Derzeit melden sich immer mehr Unternehmen bei der Wirtschaftskammer Burgenland, momentan aus den südlichen Bezirken, die Bescheide erhalten haben. Allerdings: Es bestehen gesetzliche Ausnahmen von der Abgabenpflicht, gerade bei Betriebsgrundstücken“, erklärte Carola Fuchs, Leiterin des Servicecenters der Wirtschaftskammer Burgenland.

Ausnahmen für Erweiterungsflächen

In der letzten Novelle des Raumplanungsgesetzes wurde festgelegt, dass der Abgabenanspruch etwa dann nicht besteht, wenn ein unbebautes Grundstück im Betriebsgebiet als Erweiterungsfläche für eine gewerbliche Betriebsanlage vorgesehen ist.

Ausgenommen sind auch unbebaute Grundstücke, die unmittelbar an bereits bebaute Grundstücke angrenzen, gemeinsam genutzt werden und dieselben Eigentumsverhältnisse aufweisen.

Ob eine Ausnahme vorliegt, müsse jedoch jeweils im Einzelfall geprüft werden. Das ServiceCenter der Wirtschaftskammer Burgenland empfiehlt daher, auf die Aufforderungen des Landes zu reagieren und Bescheide prüfen zu lassen. Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat, die Beiträge werden jährlich vorgeschrieben.

Beispiele aus der Praxis

In einem Fall wurde einem burgenländischen Unternehmen eine jährliche Baulandabgabe von 1.670 Euro vorgeschrieben. Die betroffenen Grundstücke liegen neben einem bebauten Betriebsareal, werden bereits betrieblich genutzt und sollen einer Erweiterung dienen. Laut Wirtschaftskammer kann eine solche Konstellation grundsätzlich eine Ausnahme darstellen.

In einem anderen Fall wurde ein Betrag von 598 Euro vorgeschrieben. Dabei blieb laut Wirtschaftskammer unberücksichtigt, dass der Grundstückseigentümer Kinder unter 45 Jahren hat. In solchen Fällen kann pro Kind ein Baulandgrundstück bis zu einer Fläche von 10.000 Quadratmetern als Ausnahme geltend gemacht werden.

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