Bahnübergänge sorgen für Politstreit

Bahnübergänge sorgen für Politstreit
Die Politik gibt noch keine Antwort, wer die Bahnübergänge am Land bezahlt.

So nicht, Frau Minister Bures, meinen die beiden ÖVP-Politiker Rudi Strommer (Klubobmann) und Verkehrssprecher Thomas Steiner. Beide kritisieren die im Vorjahr in Kraft getretene Eisenbahnkreuzungsverordnung: Es geht dabei um die Kosten.

Für eine Gemeinde bedeute diese Umsetzung der Verordnung „im schlimmsten Fall innerhalb von zehn Jahren Kosten in der Höhe von 260.000 Euro und das pro Bahnübergang“, sagt Strommer. Im Bezirk Neusiedl seien beispielsweise acht Kommunen davon betroffen. Von Pamhagen bis Neusiedl wären das – die Errichtung von Lichtanlagen und Schrankenanlagen plus die Wartung und die Betriebskosten für zehn Jahre auch an Güterwegen – an die sieben Millionen Euro. „Das sind schon Dinge, die man den Gemeinden nicht ohne Weiteres aufbrummen kann.“ Es gehe an die Existenz, meint Strommer.

Vordergründig gehe es „natürlich“ um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, betonen die beiden Politiker. Sie wollen in den nächsten Tagen eine Feststellungsklage beim Verfassungsgerichtshof einbringen. Dort soll festgestellt werden, „dass der Bund hier die Verpflichtungen, die sich aus dem Konsultationsmechanismus, aus dem Stabilitätspakt ergeben, verletzt hat“.

Erich Trummer, Präsident des Gemeindevertreterverbandes und SPÖ-Abgeordneter sieht die Situation differenzierter und kann auch die Aufregung seiner Kollegen nicht verstehen: „Die Zahlen, die da die ÖVP liefert, kann ich nicht nachvollziehen. Hier wird maßlos übertrieben.“

Das Verkehrsministerium wies die Vorwürfe der ÖVP Burgenland zurück. Entgegen den Angaben ändere die Verordnung nichts an der Kostenaufteilung zwischen Straßenerhalter und Bahninfrastrukturunternehmen.
Die Kostenschätzungen entsprächen zudem nicht der Realität. Dass die ÖVP Burgenland „auf Feldwegen eine technische Absicherung machen“ wolle sei nicht nachvollziehbar: Die Verordnung beziehe sich nur auf Kreuzungen von Bahnstrecken mit öffentlichen Straßen, erklärt das Ministerium, also nicht auf Güterwegen.

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