Auswahl des Gerichtspräsidenten bleibt am politischen Gängelband

Auswahl des Gerichtspräsidenten bleibt am politischen Gängelband
Landesverwaltungsgericht: Die Kür von Niessls Ex-Büroleiterin scheiterte, jetzt steht ein neuer Anlauf mit neuem Gesetz bevor. Der vor der Pension stehende Präsident Grauszer (Bild) warnt

Erst konnte es nicht schnell genug gehen, jetzt hat man bei der Nachbesetzung des Landesverwaltungsgerichtspräsidenten alle Zeit der Welt. Der unbefristete Posten war bereits im Juli 2018 unter Alt-Landeschef Hans Niessl (SPÖ) ausgeschrieben worden, obwohl Präsident Manfred Grauszer noch bis Ende 2019 im Amt ist. Dem Frühstart folgte ein Schlingerkurs, ehe die als Top-Favoritin geltende damalige Büroleiterin Niessls w.o. gab. Nicht nur die anderen acht Bewerber (meist Richter des LVwG, die über Beschwerden gegen Verwaltungsbescheide zu urteilen haben) fühlten sich brüskiert, u. a. auch Grauszer und der jetzige Justizminister Clemens Jabloner übten Kritik. Tenor: Die Büroleiterin sei noch nie Richterin gewesen. Der direkte Wechsel aus dem Polit-Büro an die Gerichtsspitze würde zudem „den äußeren Anschein der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit schwer und nachhaltig beeinträchtigen“.

Nach dem Rückzug der Ex-Büroleiterin im Jänner 2019 hatte die rot-blaue Regierung nach Empfehlung der fünfköpfigen Objektivierungskommission (Landesgerichtspräsident, Personalberater, drei weisungsgebundene Spitzenbeamte des Landes) den Neustart des Verfahrens verfügt – obwohl noch zwei LVwG-Richter im Rennen waren.

Seither herrschte Ruhe.

Zweiter Versuch in letzter Minute

Jetzt gibt es eine Regierungsvorlage für eine Novelle des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes. Die Begutachtungsfrist endet am 30. August, zuständig ist SPÖ-Neo-Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der gepoltert hatte, LVwG-Richter hätten sich durch ihren Protest gegen die Ex-Büroleiterin für das Präsidentenamt disqualifiziert.

Grauszer macht in einer Stellungnahme klar, was er vom Entwurf hält: nichts. „Ernennungsvoraussetzungen werden sogar reduziert, abgesehen vom Rechtsstudium wird nur mehr (irgendeine) fünfjährige juristische Berufserfahrung verlangt“; die Verkleinerung der Objektivierungskommission auf drei Mitglieder bringe noch mehr Abhängigkeit, vermisst er europäische Standards. Und das Zulagenplus um 60 Prozent auf 2.607 Euro (zum Mindestgrundgehalt von 6.000 Euro) käme nur einem Präsidenten von außen zu Gute. Vom Land heißt es, im Gegensatz zum Beamten Grauszer würde ein Nicht-Beamter ohne Anpassung viel weniger verdienen. Immer wieder als Grauszer-Nachfolger genannt: Landesamtsdirektor Ronald Reiter. Bewirbt er sich? „Nein“, sagt er zum KURIER. Nachsatz: „Aus heutiger Sicht.“

Das Gesetz soll im Oktober beschlossen werden. Wenn es bis 1. 1. 2020 keinen Nachfolger gibt, „übernimmt der Vizepräsident“ interimistisch, heißt es aus dem SPÖ-Landtagsklub.

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