Expertengruppe fordert: "Regelungslücke bei Asbest schließen"

Die Probenentnahme in vier Steinbrüchen ist abgeschlossen, Auswertung dürfte vier Wochen dauern. Regionale Expertengruppe fordert Maßnahmen vom Bund.
Eine Frau mit Maske und Handschuhen sammelt eine Gesteinsprobe in einem Glasgefäß.

Andreas Temmel, Jurist in der burgenländischen Landesverwaltung, macht in der Debatte um asbesthaltige Proben in mehreren Gemeinden deutlich: Es sei in Österreich zurzeit nicht eindeutig untersagt, asbesthaltiges Gestein in Umlauf zu bringen.

Expertengruppe eingerichtet

"Derzeit fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen natürlich vorkommender Materialien an einen verbindlichen Grenzwert knüpft", betont Temmel. Er ist auch Mitglied einer im Burgenland wegen der Asbestfunde in Gesteins- und Asphaltproben eingerichteten Expertengruppe.

Diese Taskforce teilte am Samstag mit, dass die Probenentnahme der vier betroffenen Steinbrüche im Bundesland abgeschlossen sei.

Luftmessungen gehen weiter

Die Auswertung werde in rund vier Wochen vorliegen – frühestens. Schneller sollte es mit den Ergebnissen der Luftmessungen außerhalb der Steinbrüche gehen, die ersten Daten werden Ende kommender Woche erwartet. Die Messungen der Umgebungsluft werden aber fortgesetzt, da ein "längerfristiger Zeitraum jedenfalls notwendig ist, um Grundlagen für eine objektive Beurteilung zu schaffen", wurde mitgeteilt.

Bisherige Auswertungen zeigten jedenfalls, dass "kein akutes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung besteht". Asbestfasern werden erst gefährlich, wenn sie freigesetzt und über die Atemluft auf Menschen einwirken.

Asbestfasern gelten als krebserregend

Wie berichtet, entdeckte die Umweltorganisation Greenpeace zunächst in einigen burgenländischen Gemeinden hohe Belastung durch Asbestfasern, die als krebserregend gelten. Betroffen sind unter anderem der Skatepark in Rechnitz oder die Klinik in Oberwart: Dort wurde offenbar asbesthaltiges Baumaterial verwendet.

Mittlerweile wurden auch ähnliche Funde in der Steiermark gemacht, konkret in der Stadt Hartberg in einigen Straßenbanketten und in Neudau: In der Gemeinde war asbesthaltiges Material in Rollsplit, die Gemeinde ließ den Schotter entfernen und entsorgen.

Gesetzeslücke?

Im Burgenland wurde eine Taskforce eingerichtet, die nach Abschluss der Probenentnahme aber Maßnahmen vom Bund forderte. Sie ortet eine Gesetzeslücke: Seit 1990 sei es zwar untersagt, asbesthaltiges Material zu verwenden – dieses Verbot greife allerdings nur, wenn Asbestfasern einem Baustoff zugesetzt wurden. Komme Asbest natürlich vor wie etwa in Gestein, gelte das Verbot nicht.

"Das Chemikaliengesetz sowie die dazugehörende Verbotsverordnung beziehen sich ausschließlich auf Produkte mit bewusst beigemengtem Asbest", hieß es seitens der Expertengruppe. Das sei ein rechtlicher Graubereich. "Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine relevante regulatorische Lücke, die dringend auf Bundesebene geschlossen werden muss."

Deutschland hat eigene Regelung

Die Landesgesetzgebung reiche dafür nicht aus, betonten die Mitglieder der Taskforce. Auch ein Blick auf EU-Ebene bringt keine Hilfe, denn auch dort seien "derartige Materialien derzeit nicht von einschlägigen Beschränkungen erfasst". Einzelne EU-Staaten haben das Problem aber schon geklärt: Deutschland etwa hat asbesthaltiges Gestein in der sogenannten Gefahrstoffverordnung geregelt.

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