AUVA übernimmt Behandlungs-Kosten für Tibor A.

Ein Mann liegt mit bandagiertem Arm und Fixateur in einem Krankenhausbett.
Unfall wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Der Ungar bekommt nach Abheilung des Stumpfes eine Prothese. Das Verfahren gegen den Dienstgeber wurde eingestellt.

Laut einem Online-Bericht des ungarischen Boulevardblattes Blikk soll Tibor A. der Mann, dem bei einem Unfall der Arm abgetrennt worden war, um seine Prothese bangen. Doch die AUVA gab am Mittwoch Entwarnung: "Die AUVA kommt für die Kosten der Behandlung auf, in Folge auch für die Prothese", sagte Sprecherin Gabriela Würth.

In dem Bericht war von einer nicht genannten österreichischen Behörde die Rede, die einen Bescheid zugestellt haben soll. Der Inhalt: Der Verunfallte habe kein Anrecht auf Schadenersatz. Würth meinte dazu, dass es sich bei der Behörde nicht um die AUVA handeln könne und klärte auf: "Es ist völlig richtig, dass er kein Anrecht auf Schadenersatz hat, da es ja kein Schadensfall ist. Weil die AUVA ohnehin schon alle Leistungen übernimmt, kann er kein Schmerzensgeld einklagen - das ist gesetzlich verankert."

Wieder angenäht, dann amputiert

Dem Ungarn war bei einem schweren Arbeitsunfall in Purbach (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) von einem Rüttelsieb der Arm abgetrennt worden. Der 37-Jährige wollte mit einer Metallstange einen Stein lösen, als das Band wieder lief, geriet sein rechter Arm in das Gerät und wurde von einer der Metalllamellen am Ellbogengelenk abgehackt. Er fuhr daraufhin noch selbst 20 Kilomter ins Spital nach Eisenstadt. Im Spital angekommen parkte er vorschriftsgemäß in der Tiefgarage. Dann ging er zur Unfallambulanz, legte die Hand auf die Theke und sagte: „Bitte, die Hand wieder annähen.“ Danach kippte er um. In einer sechsstündigen Operation wurde der Arm im Wiener AKH wieder angenäht. Nach Komplikationen, er bekam eine Infektion, musste ihm allerdings nach ein paar Tagen der Arm wieder abgenommen werden.

Momentan erhält das Unglücksopfer Krankengeld. "Wenn das ausgelaufen ist und es bis dahin noch keinen endgültigen Bescheid gibt, wird eine Vorfinanzierung durch die AUVA übernommen", erläuterte die Sprecherin. Um einen endgültigen Bescheid zustellen zu können, müsse zunächst festgestellt werden, wie hoch der Leistungsanspruch des Arbeiters ist. "Das hängt davon ab, wie die Heilung von sich geht, wie schnell der Stumpf abheilt. Das wird noch etwas länger dauern." Danach bekommt der Ungar eine Prothese. Die Versorgung der Opfer von Arbeitsunfällen ist seit der Gründung der AUVA ihre primäre gesetzliche Aufgabe.

Bei der Feststellung des Leistungsanspruchs geht es auch um die Feststellung der Rente. Diese Rente werde anhand des vorigen Verdienstes und der Schwere an Unfallfolgen bemessen.

Rehabilitation

"Man muss jetzt mal schauen, wie das abheilt und was man ihm dann de facto geben kann - es gibt ja unterschiedlichste Prothesen. Dazu ist er jetzt im Rehabilitationszentrum Weißer Hof in Klosterneuburg. Dort lernt er dann mit der Prothese umzugehen, mit ihr zu greifen usw. Das wird ihm dort alles beigebracht", sagte Würth und stellte klar, dass sich der Ungar - entgegen Medienberichten - nicht in einem Wiener Spital befinde.

Eine rote „Stauss“-Recyclinganlage steht auf einem schmutzigen Gelände.
APA12717600-3 - 13052013 - PURBACH - ÖSTERREICH: ZU APA 359 CI - Ein Teil einer Siebanlage am Gelände einer Bauschuttdeponie in Purchbach, Burgenland, bei der sich ein Arbeiter am Samstag, 11. Mai 2013, einen Unterarm abgetrennt hat.+++ UM VERÖFFENTLICHUNG IM SINNE DER SICHERHEITSPOLIZEI UND STRAFRECHTSPFLEGE WIRD ERSUCHT +++ - VOLLSTÄNDIGE COPYRIGHTNENNUNG VERPFLICHTEND +++ APA-FOTO: LPD BURGENLAND
Das Arbeitsinspektorat Eisenstadt hatte im Zuge der Erhebungen wenige Tage nach dem UnfallSicherheitsmängel bei der Anlage festgestellt. Zu dem Vorfall ergingen eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft (StA) sowie eine Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde. Von der StA Eisenstadt hieß es nun, dass das Verfahren gegen den Dienstgeber mangels Sorgfaltsverstoß bereits vor mehreren Wochen eingestellt wurde. Man habe kein fahrlässiges Handeln seitens des Dienstgebers feststellen können, sagte eine Sprecherin der StA.

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