Die Verfassungsrichter haben ihr Urteil so begründet: Wider die Bestimmungen der Gemeindewahlordnung habe die Wahlleiterin der Gemeindewahlbehörde (Ex-SPÖ-Bürgermeisterin Friederike Reismüller, Anm. der Red.) den Wahlakt eigenmächtig geöffnet und dann unverschlossen zur Bezirkswahlbehörde gebracht. Das verstoße „gegen das Gebot der sicheren Verwahrung der Wahlakten“.
Bei der „eigenmächtigen“ Öffnung am 31. Oktober wurden das am Wahltag eine Woche zuvor vergessene Abstimmungsverzeichnis und Wählerverzeichnis eines Wahlsprengels nachträglich beigelegt. Der Wahlakt wurde danach nicht mehr versiegelt, sondern von Reismüller allein im Auto zur Bezirkswahlbehörde nach Mattersburg befördert – mit einem einstündigen Zwischenstopp zwecks Mittagessen.
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Dass es in dieser Zeit zu einer Manipulation gekommen sei, behauptet der VfGH ausdrücklich nicht. Entscheidend sei, dass „eine Vorschrift der Wahlordnung verletzt wurde, die die Möglichkeit von Manipulationen und Missbräuchen im Wahlverfahren ausschließen will“.
Die Wiederholung der Stichwahl genügt offenbar nicht allen.
"Anzeige wird geprüft"
Gegen das nunmehr einfache Gemeinderatsmitglied Reismüller und Knaak ist vor wenigen Tagen eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eingelangt. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Dass auch Knaak angeführt ist, wird vom Anzeiger damit erklärt, auch der Ortschef solle bei der „rechtswidrigen Öffnung des versiegelten Wahlaktes“ durch Reismüller am 31. Oktober zugegen gewesen sein; dafür werden zwei Zeugen namentlich genannt. „Die Anzeige wird geprüft“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag. Ob die Anzeige danach ad acta gelegt wird, oder Ermittlungen folgen, ist also noch offen. Weder Knaak noch Reismüller waren am Montag für den KURIER erreichbar. Bei der SPÖ wusste man noch nichts von einer Anzeige.
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