Amtsmissbrauch: Wiener Polizist freigesprochen

Vorfall zu Silvester wurde von Überwachungskamera aufgezeichnet
31-Jährigem wurde Amtsmissbrauch vorgeworfen. Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen Amtsmissbrauchs musste sich ein 31-jähriger Polizeibeamter aus Wien am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, zu Jahresbeginn 2015 falsche Angaben in einer Verwaltungsstrafanzeige gegen eine damals 47-jährige Frau gemacht zu haben.

Die Festnahme der 47-Jährigen in der Silvesternacht 2014/15 auf einer Wiener Tankstelle hatte für großes Aufsehen gesorgt – die Frau hatte schwere Misshandlungsvorwürfe gegen die Polizei erhoben. Das Verfahren wurde eingestellt.

Ganz anders sah dies die Anklagebehörde im Fall des wegen Amtsmissbrauchs angeklagten Polizisten. Der Beamte war zu Silvester als Gruppenleiter mit seiner Bereitschaftseinheit wegen Raufhandels zu der Tankstelle beim Schwedenplatz alarmiert worden. Beim Eintreffen der fünf Beamten hatte eine Streife die Situation bereits unter Kontrolle gebracht. Die Einsatzeinheit wollte wieder einrücken. Weil er Hunger hatte, wollte sich der dienstführende Beamte nur noch schnell eine Jause holen, erzählte er vor Gericht.

Während er im Tankstellenshop war, wurden seine Kollegen von der 47-Jährigen angesprochen und sollen grundlos beschimpft worden sein, schilderte der Angeklagte. Versuche zu deeskalieren scheiterten, die Frau soll einem Beamten ins Gesicht geschlagen haben. Sie wurde festgenommen.

Die Verwaltungsstrafanzeige zu diesem Fall habe der 31-Jährige erst nach seinem Urlaub am 7. Jänner 2015 geschrieben, "aus der Erinnerung heraus". "Darin stellt er die Situation so dar, als wäre er selbst dabei gewesen, obwohl er im Shop war", sagte die Erste Staatsanwältin Beatrix Resatz.

Außerdem ist von wiederholten Abmahnungen zu lesen, die nach dem Sicherheitspolizeigesetz einer Anzeige vorausgehen müssen. Laut Zeugenaussagen seien keine Abmahnungen von dem Beschuldigten ausgesprochen worden.

Reue

Der Polizist zeigte sich vor Gericht reuig, war aber nicht geständig. Er habe die Wahrnehmung von Kollegen unbewusst zu seiner eigenen gemacht und die Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen, aber er wollte die Frau nicht schädigen. "Warum sollte ich mich wissentlich irgendwo reinreiten, nur dass die Frau Magister 140 Euro Strafe kriegt?", fragte der Angeklagte. Das Schöffengericht glaubte ihm. Er wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Gegen die Frau ist ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt anhängig. Prozesstermin gibt es noch keinen.

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