Hilfe nach Hochwasser: Schäden sind beim Finanzamt absetzbar

Vor allem das Südburgenland war im vergangenen Juni nach Starkregen von Überflutungen betroffen
Zusammenfassung
- Hochwasserschäden können als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt beim Steuerausgleich abgesetzt werden.
- Kosten für Beseitigung, Reparatur und Ersatz lebensnotwendiger Dinge sind absetzbar, jedoch nicht für Zweitwohnsitze.
- Eigentümer benötigen eine Niederschrift der Gemeindekommission und Rechnungen; Versicherungsentschädigungen müssen abgezogen werden.
Die Lohnsteuerexperten von Arbeiterkammer und ÖGB sind bis Ende April ausgelastet: Wie immer um diese Zeit unterstützen sie Mitglieder – nach Terminvereinbarung – bei der Arbeitnehmerveranlagung, vulgo Lohnsteuerausgleich. Über Finanz-Online oder auf Papier kann dabei der Steuerausgleich durchgeführt werden.
"2024 wurden mehr als 5.500 Beratungen durchgeführt und vom Finanzamt Gutschriften in der Gesamthöhe von mehr als zwei Millionen Euro herausgeholt", erinnern der burgenländische AK-Präsident Gerhard Michalitsch und ÖGB-Landesgeschäftsführer Andreas Rotpuller.
Heuer könnte es noch mehr werden.
Nach den Überflutungen im Vorjahr können viele Betroffene auch diese Schäden geltend machen.
Hochwasser: Was ist absetzbar?
Oft seien Versicherungen oder der Katastrophenfonds des Landes eingesprungen, aber: "Anfallende Kosten, die nicht übernommen wurden, lassen sich zumindest als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend machen", heißt es von Arbeiterkammer und Gewerkschaft.
Was kann konkret berücksichtigt werden?
- Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen – von Wasser- und Schlammresten, kaputten Gegenständen, Mauerentfeuchtung oder Raumtrocknung. Dies gilt auch für Zweitwohnsitze.
- Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände (Fußboden, Verputz, Ausmalen, Kanalisation, Zäune, Pflasterung, Pkw).
- Reparaturen und Sanierungen am Zweitwohnsitz sind nicht abzugsfähig.
- Ersatz lebensnotwendiger Sachen: Neubau des Hauses, Möbel, Elektrogeräte, Heimtextilien, Geschirr, Lampen, Kleidung (bis 2.000 Euro pro Person) und Schulbedarf, Mietkosten für Übergangsquartier.
- Bei der Ersatzbeschaffung von Pkw ist der Zeitwert des bisherigen "Erstautos" zu berücksichtigen. Kauf eines neuen Fahrrads ist vollständig absetzbar.
Absetzen dürfen nur Eigentümer von Gebäuden oder Gegenständen. Sie brauchen eine Niederschrift der Gemeindekommission zur Schadenserhebung und Rechnungen. Versicherungsentschädigungen etc. müssen von den Kosten abgezogen werden.
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