Abhörgerät im Teddy: Vater und Stiefmutter verurteilt

Abhörgerät im Teddy: Vater und Stiefmutter verurteilt
Geldstrafen für verdeckte Tonbandaufnahmen, nicht rechtskräftig

Im Obsorgestreit um einen siebenjährigen Buben stand am Donnerstag im Bezirksgericht Eisenstadt die vorläufig letzte Verhandlung auf dem Programm. Zu verantworten hatten sich der 34-jährige Vater des Buben und seine Lebensgefährtin (29). Weil sie befürchteten, dass der Siebenjährige von der eigenen Mutter misshandelt wird, hatten sie ein Tonbandgerät im Teddybären des Volksschülers versteckt.

Lesen Sie mehr: Kinderleid aufgezeichnet: Wanze in Teddy

Nach rund eineinhalb Stunden war der Prozess vorbei: Der Kindesvater und seine Lebensgefährtin, die ebenso wie die 36-jährige Mutter des Buben im Nordburgenland leben, wurden wegen Verstoßes gegen § 120, Absatz 1 und 2 StGB (Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten), zu Geldstrafen verurteilt. Der Mann muss 1.800 Euro zahlen, die Frau 720 Euro. Außerdem erhielten die von Rechtsanwaltsanwärterin Kristina Unger (Beck + Partner) vertretene Mutter des siebenjährigen Buben und deren Eltern je 100 Euro zugesprochen.

Kommentare