Abhörgerät im Teddy: Vater und Stiefmutter verurteilt

Das Justizzentrum Eisenstadt mit dem österreichischen Bundeswappen im Vordergrund.
Geldstrafen für verdeckte Tonbandaufnahmen, nicht rechtskräftig

Im Obsorgestreit um einen siebenjährigen Buben stand am Donnerstag im Bezirksgericht Eisenstadt die vorläufig letzte Verhandlung auf dem Programm. Zu verantworten hatten sich der 34-jährige Vater des Buben und seine Lebensgefährtin (29). Weil sie befürchteten, dass der Siebenjährige von der eigenen Mutter misshandelt wird, hatten sie ein Tonbandgerät im Teddybären des Volksschülers versteckt.

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Nach rund eineinhalb Stunden war der Prozess vorbei: Der Kindesvater und seine Lebensgefährtin, die ebenso wie die 36-jährige Mutter des Buben im Nordburgenland leben, wurden wegen Verstoßes gegen § 120, Absatz 1 und 2 StGB (Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten), zu Geldstrafen verurteilt. Der Mann muss 1.800 Euro zahlen, die Frau 720 Euro. Außerdem erhielten die von Rechtsanwaltsanwärterin Kristina Unger (Beck + Partner) vertretene Mutter des siebenjährigen Buben und deren Eltern je 100 Euro zugesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig – der Prozess könnte also vor dem Landesgericht in die nächste Runde gehen.

Das Bezirksgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten über drei längere Zeiträume 2022 und heuer entweder gemeinsam oder allein illegal aufgezeichnet haben, was sich zwischen Mutter und Sohn in deren Wohnung abspielte.

Etwa das: Der Siebenjährige ringt nach Luft, als ihm in der Badewanne der Kopf gewaschen wird. „Das ist mir in die Lunge geronnen“, fleht er weinend seine Mutter an, aufzuhören. Ihre Antwort: „Du scheiß Kind, du blödes, du wirst jetzt was erleben.“

Einen von Martina Hackl, der Anwältin des Vaters, geltend gemachten „entschuldigenden Notstand“ – dass die Tonbandaufzeichnungen gerechtfertigt gewesen seien, um das Leben des Buben zu schützen –, sah das Bezirksgericht nicht. Für Rechtsanwaltsanwärterin Unger geht das Urteil in Ordnung, „der Vater wollte den Verlauf des Pflegschaftsverfahrens nicht akzeptieren“ und habe zu unrechtmäßigen Mitteln gegriffen.

Seit Jahren tobt zwischen der Mutter und dem Kindesvater ein erbitterter Sorgerechtsstreit. 2020 hatte der Beamte das alleinige Sorgerecht beantragt und war damit abgeblitzt. Die Mutter wurde schließlich wegen Quälens und Vernachlässigens unmündiger oder wehrloser Personen angeklagt, kam aber mit einer Diversion davon.

Der Bub ist nach einem Intermezzo im SOS-Kinderdorf wieder bei der Mutter, die zu Familienintensivbetreuung, Elternberatung und Psychotherapie verpflichtet wurde. Der Vater darf nur begleiteten Kontakt zu seinem Kind haben.

 

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