Ungarn stimmt Verfahrensübernahme zu
Das Strafverfahren nach der Flüchtlingstragödie an der Ostautobahn (A4) wird in Ungarn stattfinden. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft Eisenstadt auf Übernahme des Strafverfahrens hinsichtlich der 71 in einem Lkw erstickten Flüchtlinge zugestimmt. Das gab ungarische Behörde am Mittwoch bekannt.
Die burgenländische Staatsanwaltschaft hatte Anfang Oktober den Antrag auf Übernahme an die ungarischen Behörden gestellt. Begründet wurde das damit, dass die Ende August tot in einem Kühl-Lkw entdeckten Flüchtlinge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf ungarischem Staatsgebiet ums Leben gekommen seien. Fünf mutmaßliche Mitglieder eines Schlepperrings befinden sich in Ungarn in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl für einen weiteren Verdächtigen, der in Bulgarien in Übergabehaft saß, ist widerrufen worden.
Für das Verfahren wird die Anklagebehörde in Kecskemet, knapp 90 Kilometer südöstlich von Budapest, zuständig sein. Laut der Generalstaatsanwaltschaft in Budapest wurde die Staatsanwaltschaft des Komitats Bacs-Kiskun aufgefordert, das in Ungarn bereits laufende Verfahren auch auf jene Fakten auszudehnen, die von den österreichischen Behörden festgestellt wurden.
Bei den Opfern der Flüchtlingstragödie handelt es sich um 59 Männer, acht Frauen und vier Kinder. Der Kühl-Lkw war am 27. August in einer Pannenbucht der Ostautobahn bei Parndorf gefunden worden, wo er bereits am Vortag abgestellt worden war. Gerichtsmedizinische Untersuchungen hatten ergeben, dass die Menschen in dem Fahrzeug auf ungarischem Staatsgebiet erstickt waren.
Schriftliche Mitteilung steht noch aus
Die Mitteilung der ungarischen Generalstaatsanwaltschaft, dass das Strafverfahren von den Behörden im Nachbarland übernommen wird, war am Mittwochvormittag noch nicht in Eisenstadt eingetroffen. "Bei der Staatsanwaltschaft ist noch nichts Schriftliches eingelangt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Roland Koch.
Falls die Ungarn das gesamte Verfahren übernähmen - insbesondere was den Tod der Flüchtlinge betrifft -, "dann werden wir die europäischen Haftbefehle widerrufen und das Verfahren abbrechen", erläuterte Koch. Der Strafakt zu dem Drama auf der A4 sei bereits in beglaubigter Kopie nach Ungarn gebracht worden. Sollten noch Berichte der Polizei bei der StA eintreffen, "werden natürlich auch diese übermittelt", so Koch.
Bis zum 23. Oktober sind nach damaligen Angaben der Polizei 52 der 71 Toten identifiziert worden. Landespolizeidirektor Hans Peter Doskozil kündigte damals eine abschließende Pressekonferenz voraussichtlich für November an. Zugleich äußerte er die Befürchtung, dass eine hundertprozentige Identifizierung nicht in allen Fällen möglich sein würde. Flüchtlinge, deren Identität nicht festgestellt werden kann, sollen am Friedhof in Parndorf beigesetzt werden. Anfang Oktober waren vier Syrer auf dem Islamischen Friedhof in Wien-Liesing beigesetzt worden.
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