64-Jährige fischte Geld aus Opferstöcken

64-Jährige fischte Geld aus Opferstöcken
Weil sie immer wieder Opfergeld aus Kirchen gestohlen hatte, wurde eine Pensionistin nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Kirchen, sagt die 64-jährige Steirerin, würden eine Anziehungskraft auf sie ausüben. "Ich habe eine Drang dort hin zu gehen."  Die Pensionistin verspürte in den Gotteshäusern allerdings immer wieder das Bedürfnis, Geld aus den Opferstöcken zu stehlen. Und weil Diebstahl in Kirchen vor dem Gesetz besonders schwer wiegt, musste sich die 64-Jährige am Freitag auch vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Birgit Falb) verantworten.

Der Steirerin wurde vorgeworfen, im April und Mai des Vorjahres in der Stadtpfarrkirche Jennersdorf in fünf Fällen Geld aus den Opferstöcken gestohlen zu haben. Der Schaden: 500 Euro.  Die Angeklagte  habe zuerst mit einer Taschenlampe durch den Schlitz in das Innere geleuchtet. Danach fischte sie das darin befindliche Papiergeld sowie die  Münzen mit einem speziell angefertigten Werkzeug aus dem Behältnis.   Den Schaden hat die Pensionistin bereits beglichen.

Videokamera

Auch in Gleisdorf soll sich die Pensionistin von Mai bis Dezember 2011 mehrmals an den Opferstöcken der  Kirche zu schaffen gemacht haben. Als die Pfarre eine Videokamera montierte, konnte die mutmaßliche Diebin ausgeforscht werden. Wie hoch der Schaden dort gewesen ist, konnte  nicht eruiert werden. In einem dritten Punkt wurde der Frau  der Diebstahl einer Bluse im Wert von ca. 100 € zur Last gelegt.

Die 64-Jährige ist bereits einschlägig vorbestraft und zeigte sich zu den Vorwürfen geständig. "Warum suchen Sie sich immer Pfarrkirchen aus?", will Richterin Falb  wissen. "Ich bin sehr gläubig. Ich weiß, dass es verboten ist, aber es reizt mich, dort hin zu gehen", sagt die 64-Jährige.

"Meine Mandantin kommt mit ihrer Pension (670 €, Anm.) nicht aus. Da ist aber noch etwas anderes in ihrem Kopf, das sie nicht abhält, so etwas zu tun", sagte Verteidiger Andreas Bertold.

 Das Gericht verurteilte die Frau zu 18 Monaten Haft, sechs Monate davon unbedingt. Man könne sich jedoch einen Strafaufschub für eine psychiatrische Therapie überlegen: "Das wäre sicher auch ein Fall für eine Fußfessel", meinte die Richterin.

Die Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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