16 Monate Haft für zwei Einbrüche

16 Monate Haft für zwei Einbrüche
45-Jähriger bekommt Fußfessel und muss gestohlenes Geld zurückzahlen. Seine ehemalige Lebensgefährtin wird gesucht.

Sein früheres Leben war nicht gerade ein Ruhmesblatt. 13 Vorstrafen, Gefängnisaufenthalt, schwerer Alkoholiker, oft arbeitslos. Aber seit 2008 ist der 45-Jährige trocken. Er hat Arbeit gefunden und zahlt seine Schulden ab. "Er hat sein Leben in den Griff bekommen. Ein neuerlicher Gefängnisaufenthalt würde wieder alles zunichte machen", sagt sein Verteidiger Christian Seidl vor Gericht.

Was war passiert? Wolfgang T. lernte via Kontaktanzeige eine Frau kennen. Sie besucht ihn regelmäßig in der Haft und verspricht ihm ein schönes, sorgenfreies Leben nach dem Gefängnis. Bei seinen Freigängen kundschaften die beiden das Anwesen einer Pensionistin in Halbturn aus. Im Mai 2007, zwei Tage nach seiner Haftentlassung, schlägt T. zu. Seine Lebensgefährtin führt ihn zum Tatort, er bricht ein, erbeutet 13.000 Euro Bargeld. Tipp-Geberin für den Einbruch soll die Lebensgefährtin gewesen sein. Sie hatte von der Tochter der alten Frau erfahren, dass diese Bargeld zu Hause aufbewahrt.

Fingiert

Im Dezember 2007 gibt ihm die Lebensgefährtin einen weiteren Tipp auf eine wohlhabende Unternehmerfamilie in Wr. Neustadt. Sie bringt ihn wieder zum Tatort, er führt den Einbruch durch und erbeutet rund 4000 Euro. Danach ist Schluss. "Ich hatte dieses Leben so satt. Ich habe nur noch gesoffen. Es machte keinen Sinn mehr", erzählt der 45-Jährige vor Gericht. Schließlich besiegt er seine Alkoholkrankheit, macht den Führerschein und sucht sich einen Job. Ende 2010 verlässt er dann auch noch seine Lebensgefährtin. "Sie hat immer gesagt, sie wird sich ändern. Aber sie tat es nicht", erzählt der Angeklagte.

Nach der Trennung erhält die Polizei in Neusiedl am See ein eMail mit fingiertem Absender. Wolfgang T. wird darin verpfiffen. Der Angeklagte, sein Anwalt und selbst der Staatsanwalt Roland Koch sind überzeugt, dass die verschmähte Lebensgefährtin dahinter steckt.

Die Frau sollte eigentlich neben T. auf der Anklagebank sitzen. Doch kurz vor Prozessbeginn war sie aus dem Gericht gelaufen und nicht mehr auffindbar. Ihr blüht nun ein eigenes Verfahren. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Karin Knöchl verurteilt den 45-Jährigen zu 16 Monaten unbedingter Haft. Damit der reumütige Angeklagte Wiedergutmachung leisten und einen Teil des gestohlen Geldes zurückzahlen kann, erklärt sich Staatsanwalt mit einem Haftaufschub und einer Fußfessel einverstanden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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