14-Jähriger vor Gericht: Missbrauch in Kindereinrichtung

Prozess am Landesgericht Eisenstadt
Der Jugendliche wird durch eine DNA-Spur belastet. Er soll sich an einem anderen Burschen vergangen haben.

Von Gernot Heigl

In einer burgenländischen Kindereinrichtung soll ein Jugendlicher einen anderen Buben sexuell missbraucht haben. Der angeklagte 14-Jährige bekannte sich im Prozess für „nicht schuldig“, laut Staatsanwaltschaft würde ihn aber eine DNA-Spur schwer belasten.

Vor einem großen Schöffensenat mit zwei Berufsrichtern nahm der angeklagte Bursche, zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt, im Saal 8 des Landesgerichts Eisenstadt Platz. Gab zu Protokoll, dass er gerne Tischler werden würde, jedoch noch keine Lehrstelle gefunden hat. Begründet damit, dass er bei der Jobsuche ehrlich war und in den Bewerbungsgesprächen die Verhandlung bekannt gegeben hat.

In der ging es um schwere Vorwürfe, die dem Jugendlichen seitens der Staatsanwaltschaft gemacht worden sind. Konkret das „Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person und das Vergehen der Nötigung.“ Geschehen am 16. Februar 2024 in einer burgenländischen Kindereinrichtung.

Laut Anklägerin hat sich an diesem Abend ein 13-jähriger Bewohner der betreuten Unterkunft zu ihm ins Zimmer gelegt. Im Laufe der Zeit kam es zu Annäherungsversuchen durch den Angeklagten. Obwohl der Bub mit „Hör auf!“ diese körperlichen Kontakte ablehnte, ist er schließlich Opfer von Übergriffen geworden. Sichergestellte DNA-Spuren in der Hose des 13-Jährigen würden den Beschuldigten schwer belasten.

Mit Drohungen wie „Du hältst den Mund und erzählst niemandem etwas davon, sonst schlage ich dich“, soll der Beschuldigte den 13-Jährigen vorerst zum Schweigen gebracht haben. Allerdings nur zwei Tage lang, denn dann vertraute sich der Bub, er leidet an Intelligenzminderung, einer Betreuerin an, die Anzeige bei der Polizei erstattete.

Zehn Anzeigen

Nachdem der Anwalt des Opfers 2.200 Euro Schmerzensgeld beantragt hatte, erklärte der Verteidiger des Angeklagten, dass sein Mandant die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen hat. Führte weiters aus, dass es dem Beschuldigten in der Kindereinrichtung schlecht gegangen sei, weil man ihn dort rausekeln wollte. Deshalb hat es zehn Anzeigen wegen Körperverletzung und Vandalismus gegeben, doch bei keiner einzigen ist etwas herausgekommen.

Zudem erklärte der Rechtsanwalt, dass das Opfer einem anderen Heimbewohner anvertraut haben soll, dass er das mit dem Missbrauch nur deshalb sagt, weil er seinen Mandanten aus dem Heim haben will. Vor der Einvernahme des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, ehe der Schöffensenat Stunden später den Prozess vertagte. 

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