Bootsunfall am Wörthersee: Widersprüche
Unter großem Zuschauer- und Medieninteresse hat am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt der Prozess um den tödlichen Motorbootunfall am Wörthersee vom 2. Juni 2017 begonnen. Die Aussagen den Bootslenkers, des Schiffsführers sowie der Insassen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten.
Die Anklagebehörde wirft einem 45-jährigen Niederösterreicher, der das Boot gesteuert hat, grob fahrlässige Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Laut Strafantrag hatte er 1,2 Promille Alkohol im Blut, als der Unfall passierte, der einen 44-jährigen Niederösterreicher das Leben kostete.
Der Erstangeklagte hätte ein riskantes Manöver gefahren, bei dem das spätere Opfer über Bord gegangen sei; der 44-Jährige sei mit dem Kopf in die Schiffsschraube geraten, weil der Bootslenker den Rückwärtsgang eingelegt hätte, so ein Gutachter der Staatsanwaltschaft. Mit im Boot waren zwei weitere Niederösterreicher, 43 und 50 Jahre alt, die mit dem Hauptangeklagten und dem Opfer eine Tennisrunde gebildet hatten und beruflich verbunden waren.
Zweitangeklagter ist ein 33-jähriger Kärntner, der bei der Ausfahrt als Vertreter des Bootseigners an Bord war. Hier geht es um den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung durch Unterlassung.
Der Power-Turn
Fakt ist, dass der Unfall mit dem 335 PS starken Motorboot im Zuge eines Power-Turns (bei voller Fahrt wird das Lenkrad vollständig nach rechts gedreht, Gas weggenommen bzw. im Extremfall auch der Rückwärtsgang eingelegt. Das Boot kommt mit der eigenen Bugwelle in Kontakt, hebt ab und Wasser spritzt ins Innere) passierte. Der Erstangeklagte sagt, er habe solch ein Manöver nie vollzogen. Vielmehr habe das spätere Opfer versucht, ihm ins Steuer zu greifen, beim zweiten Versuch sei es ihm gelungen und er sei – wie das Opfer – ins Wasser gefallen. Er könnte sich zuvor am Gashebel festgehalten haben, diesen bewusst nach hinten gezogen habe er nicht, ergänzt sein Anwalt.
Seine Freunde bestätigen, dass es keine „Power-Turns“ vonseiten des Angeklagten gegeben habe, wohl aber einen Versuch des späteren Opfers, ins Steuer zu greifen. Vor dem Unfall konnten sie dies nicht beobachten.
Der Bootsführer – er saß hinter dem Steuermann – sagt, er hätte nicht einmal diesen Versuch gesehen. Der Hauptangeklagte sei schon Stunden zuvor selbst diese „Eindreh-Manöver“ gefahren. Beim Unfall sei noch „viel stärker eingelenkt“ worden, er sei gestürzt. Zumindest ein Mann ging über Bord. Er habe einen „Rumpler“ gehört und gedacht, da sei etwas in die Schiffsschraube gekommen, so der Kärntner. Als er aufgestanden sei, habe er den „riesigen Blutfleck“ im Wasser gesehen. Das Boot sei rückwärts gefahren und er habe den Gashebel auf Null gestellt. Da habe sich der Angeklagte im Wasser befunden.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
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