Wien soll Sitz der EU-Anti-Geldwäschebehörde werden
Wien könnte ein zentraler Standort im EU-weiten Kampf gegen die Geldwäsche werden. Wie Finanzminister Gernot Blümel am Samstag bekannt gab, bewirbt sich Österreich als Standort der neuen Geldwäschebehörde "Anti-Money Laundering Authority (AMLA)". Blümel preist die Bundeshauptstadt Wien als idealen Standort der neuen EU-Behörde an, mit bestehenden internationalen Organisationen gebe es Synergieeffekte. Den Kommissionsvorschlag für eine Bargeldobergrenze im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung lehnt der Minister aber weiterhin ab.
Anti-Terror-Paket
Die EU-Kommission hat im Juli ein umfangreiches Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. AMLA soll die Verpflichteten des Finanzsektors, die hohem Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind, direkt beaufsichtigen und die nationalen Aufsichtsbehörden unterstützen.
Blümel führt mehrere Vorteile Österreichs für die neue Behörde ins Treffen: "Als erfahrenes Gastgeberland für internationale Organisationen können wir einen reibungslosen Ansiedlungsprozess und einen raschen Start ermöglichen." Es sei auch kein Automatismus, dass die Behörde in einem großen Finanzzentrum angesiedelt werden müsse. Es gebe auch Stimmen, die vor möglichen Interessenskonflikten zwischen der neuen Behörde und der bisherigen Bankenaufsicht warnten. Die Alternative wäre ein Standort, der in der Eurozone liegt, an dem man sich aber auch gut genug in jenen Ländern auskennt, die noch nicht im Euroraum sind.
Wien ist lebenswert
Wien sei durch seine zentrale Lage und das Angebot an Direktflugverbindungen aus allen EU-Hauptstädten für Meetings und Schulungen bestens erreichbar. "Wien ist eine der lebenswertesten Städte: grün, sicher, sauber und mit bester Infrastruktur und großen Erholungsräumen". Und Wien beherberge ein breites Angebot an internationalen Schulen, biete höchste medizinische Versorgung, eine große Expat-Community usw.
Bargeld-Obergrenze
Laut dem EU-Vorschlag sollen Rechnungen grundsätzlich nur bis zu 10.000 Euro bar bezahlt werden dürfen. Es seien aber mehrere Ausnahmen etwa für Geschäfte zwischen Privatpersonen oder Menschen ohne Konto vorgesehen. Eine derartige Begrenzung hoher Barzahlungen erschwere es Straftätern, schmutziges Geld zu waschen. "Österreich begrüßt schärfere Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere die stärkere Regulierung von Kryptowährungen. Es braucht Maßnahmen, die höhere Sorgfaltspflichten mit sich bringen. Wir wollen kein Totalverbot, allerdings dürfen Kryptowährungen nicht deutlich weniger stark reguliert werden wie andere Zahlungsmöglichkeiten", so der Finanzminister.