Wirtschaft

AUA-Warnstreik beendet, Betriebsversammlung läuft weiter

Passagiere, die für heute, Dienstag, einen Flug mit Austrian Airlines (AUA) gebucht haben, müssen weiterhin mit Verspätungen, Umbuchungen oder Flugausfällen rechnen. Was mit einer Betriebsversammlung des Bordpersonals begann, führte zu einem Warnstreik, der bis 14:30 Uhr dauerte.

Bei der Betriebsversammlung wurde einstimmig beschlossen, dass die Versammlung in einen Warnstreik übergeht, sagte Yvonne Heuber von der Gewerkschaft Vida zur APA. Dieser wurde inzwischen wieder beendet. Die Betriebsversammlung wurde wieder aufgenommen, mit offenem Ende.

Bis zu 2.500 Passagiere betroffen

Durch die Betriebsversammlung waren laut AUA 46 Flüge und rund 2.400 bis 2.500 Passagiere betroffen. Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, wurden Mitarbeiter, die auf "Stand-by" waren, zum Dienst gerufen. Außerdem hat die Fluglinie jene Passagiere, die bei der Buchung eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben haben, über Fluganpassungen und Umbuchungen informiert. Informationen über die weiteren Abflüge sind auf der Homepage des Flughafens Wien zu finden.

Der Betriebsrat des Bordpersonals hatte die rund 3.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bordpersonals zu einer Betriebsversammlung eingeladen, die wegen der vielen Teilnehmer erst um 9.45 Uhr - und damit um 45 Minuten verspätet - beginnen konnte. Gerechnet wurde mit 600 bis 1.000 Mitarbeitern, erschienen seien jedoch 1.200, sagte Yvonne Heuber von der Gewerkschaft Vida.

Weitere Schritte

Bei der Betriebsversammlung wurde das Bordpersonal über die stockenden Nachverhandlungen zum Kollektivvertrag (KV) informiert. Nach einer anfänglichen Einigung bei den KV-Verhandlungen im Oktober forderte das Bordpersonal aufgrund des guten Ergebnisses der Fluglinie im dritten Quartal Nachverhandlungen, die bis dato für den Betriebsrat nicht zufriedenstellend verlaufen seien.

Schließlich sei die Inflation seither gestiegen und eine Gehaltserhöhung greife erst ab Mai. Dass das Sparpaket früher beendet wurde, dürfe nicht mit den KV-Verhandlungen vermischt werden.

"Viele Mitarbeiter sagen uns, dass sie mit dem Angebot zufrieden sind. Wir müssen jetzt sehen, wer weiter weg ist von unseren Mitarbeitern", merkte jedoch AUA-COO Francesco Sciortino in der Vorwoche bei der Präsentation des Jahresergebnisses an.

Rechte der Passagiere

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte weist in einer Aussendung darauf hin, dass den Passagieren bei einer kurzfristigen Annullierung des Fluges folgende Rechte zustehen: So haben sie das Recht auf Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren bzw. auf den Rückflug zum Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Werden die Flugkosten rückerstattet, so muss die Fluglinie auch eventuell anfallende Mehrkosten für den neuen Flugschein zu vergleichbaren Reisebedingungen erstatten.

Es gibt aber auch einen Anspruch auf eine alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen und ohne zusätzlichen Kosten für den Passagier. Bei Verspätungen stehen den Passagieren Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Strecke.

Ab einer zweistündigen Verspätung besteht darüber hinaus das Recht auf Betreuungsleistungen wie Speisen und Getränke bzw. bei Verspätungen von mehr als einem Tag haben Passagiere ein Anrecht auf Hotel und Transfer.

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