Kartellgericht erlaubt Facebook-Konzern Kauf von Giphy
Die heimischen Wettbewerbshüter haben den Kauf des Internet-Bilderdienstes Giphy durch Facebook bzw. dessen Mutterkonzern Meta unter die Lupe genommen - und nun hat das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht den Deal unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Dabei geht es unter anderem um die weitere Gewährung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Giphy-Bibliothek für Wettbewerber für die Dauer von fünf Jahren ab rechtskräftigem Abschluss aller in- und ausländischen Kartellverfahren, außerdem um die Unterstützung beim Aufbau eines alternativen Anbieters einer GIF-Bibliothek innerhalb von sieben Jahren sowie die Bestellung eines Auflagentreuhänders, der bei der Auflagen hilft und deren Einhaltung überwacht.
Mit der Entscheidung hat das OLG Wien als Kartellgericht über Prüfungsanträge der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und des Bundeskartellanwalts entschieden. Die Entscheidung kann beim Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht angefochten werden, so das OLG Wien am Montag in einer Aussendung.
Sobald die Entscheidung rechtskräftig ist, soll ein eigenes Verfahren klären, in welchem Umfang die Entscheidung veröffentlicht wird. Dabei werde es unter anderem um den Schutz von Geschäftsgeheimnissen gehen. Daher könnten derzeit keine weiteren Details der Entscheidung bekanntgegeben werden, so das Gericht. Facebook hatte die US-Plattform Giphy, eine Suchmaschine zur Integration animierter Bewegtbilder in Mitteilungen, 2020 erworben.
Bußgelder in Millionenhöhe
Die Übernahme hatte die BWB auf den Plan gerufen, weil der Erwerb der Kartellbehörde in Österreich nicht ordnungsgemäß angemeldet worden war, sondern erst verspätet. Dafür setzte es ein Bußgeld von 9,6 Mio. Euro, der diesbezügliche Beschluss des Kartellgerichts auf Antrag der BWB von Juli 2021 ist im Herbst rechtskräftig geworden. Seit vorigen Sommer ließen die Wettbewerbshüter den Deal auch inhaltlich untersuchen, mit dem jetzigen Ergebnis.
Bedenken gegen den Deal hatten die britischen Kartellwächter, sie verhängten vorigen Herbst eine Strafe von 50,5 Mio. Pfund (derzeit 57,7 Mio. Euro) wegen Verstöße gegen Auflagen im Zusammenhang mit dem Kauf. Im November ordnete die britische Wettbewerbsbehörde sogar eine Rückabwicklung des Kaufs von Giphy an. Damit würden "Millionen Nutzer sozialer Medien geschützt sowie Wettbewerb und Innovationen in der Online-Werbung gefördert", erklärte die Competition and Markets Authority (CMA) damals. Gegen diese Verkaufsanordnung aus London hatte der Facebook-Mutterkonzern Anfang Jänner des heurigen Jahres Berufung eingelegt.
Laut Medienberichten hat Facebook seinerzeit rund 400 Mio. Dollar (heute (348,9 Mio. Euro) für Giphy gezahlt.