Das dritte Geschlecht in Jobausschreibungen
Von Ornella Wächter
Lange standen hinter Jobbezeichnungen die Kürzel „m/w“ für „männlich/weiblich“. Doch immer öfter finden sich Buchstaben wie „d“, „i“ oder „x“. Die Abkürzungen sind Codes, die für eine geschlechtsneutrale Stellenanzeige stehen sollen. „D“ für „divers“, „i“ für „intersexuell“ oder „x“ für „egal welches Geschlecht bzw. nicht definiert.“
Der Auslöser war eine Klage vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof im Juni 2018. „Der intergeschlechtlich geborene Alex Jürg hatte geklagt, nicht als männlich oder weiblich benannt zu werden, und erstritt sich die Anerkennung des sogenannten dritten Geschlechts“, erklärt Sybille Pirklbauer von der Frauenabteilung der Arbeiterkammer Wien den Hintergrund.
Recht auf Gleichbehandlung
Der Verfassungsgerichtshof urteilte schließlich, dass auch intersexuelle Personen ein Recht auf eine korrekte Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Das Urteil stellte gleichzeitig auch eine Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes in Stellenausschreibungen dar: „Neben dem männlichen und weiblichen Geschlecht sind Arbeitgeber verpflichtet, auch das dritte Geschlecht in den Ausschreibungen anzuführen“, erklärt Pirklbauer. Daher also auch die Abkürzungen in den Inseraten.
Intergeschlechtliche Menschen, auch inter* geschrieben, haben einen langen Weg der Anerkennung hinter sich – die jüngste Errungenschaft kam im September 2020. In Dokumenten können laut Erlass des Innenministeriums nun vier alternative Geschlechtseinträge vorgenommen werden. Neben „männlich“ und „weiblich“ gibt es jetzt auch Bezeichnungen für das dritte Geschlecht, nämlich „divers“, „inter“ oder „offen“ bzw. „kein Eintrag“.
Hochgestelltes "x"
Außerdem wird ab dem Studienjahr 2021/22 eine Novelle des Universitätsgesetzes wirksam. Ab dann wird es in Österreich möglich sein, auch „geschlechtsspezifische akademische Titel in abgekürzter Form in öffentlichen Urkunden, also im Reisepass oder im Personalausweis zu verlangen,“ heißt es in der dazu ausgeschickten Presseunterlage. So gibt es künftig nicht mehr nur hochgestellte „a“ oder „in“ für Magistra oder Diplomingenieurinnen, sondern auch ein hochgestelltes „x“.
Ansprache
Die richtige Ansprache im Berufsleben ist ein wichtiges Signal. „Man sieht auch bei Ausschreibungen, die nur das männliche Geschlecht in den Jobbezeichnungen berücksichtigen, dass es hier ein Ausschlussprinzip gibt und sich weniger Frauen bewerben“, sagt die Arbeitsrechtsexpertin.
Ist eine Stellenausschreibung nicht gendersensibel formuliert, könne man dagegen Beschwerde einlegen, die Folge ist eine Strafzahlung . Spezielle Vorgaben, wie Jobbezeichnungen genau gegendert werden sollen, schreibt das Gleichbehandlungsgesetz nicht vor. Bei den Abkürzungen sei das „x“ am häufigsten verwendet, so Pirklbauer.
Er, sie, oder x?
Komplizierter ist es, mit der direkten Ansprache in Begrüßungen. Außer Herr und Frau lässt die deutsche Sprache nicht viel Möglichkeiten über, „man sieht, dass die Sprache noch immer einer binären Logik folgt.“
Schickt ein Unternehmen zum Beispiel einen Newsletter an Mitarbeitende aus, so reiche auch einfach nur ein Guten Tag oder Hallo, gefolgt vom Vor- und Nachnamen. In der direkten Kommunikation lautet der wichtigste Ratschlag: Nachfragen.