Nun ist es amtlich: Die Miete steigt mit Mai
Von Ulla Grünbacher
Nun ist es amtlich: Die Richtwert- und Kategoriemieten wurden per 1. April an die Inflation angepasst. Die Valorisierung war gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn es keine Kundmachung dazu gegeben hat, so das Justizministerium.
Begehren muss schriftlich erfolgen
Die Richtwertmieten gelten für Altbaumietverträge, die seit dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden sowie für Gemeindewohnungen. Die Kategoriemieten gelten für Altbaumietverträge, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass im Mietvertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbart wurde, ansonsten gilt sie nur für Neuverträge.
Ab Mai
Bei Vorliegen einer Wertsicherungsklausel können die Richtwerte ab dem darauffolgenden Monat, also ab Mai, angehoben werden. Allerdings gibt es Formvorschriften für die Vermieter: Das Erhöhungsbegehren muss schriftlich erfolgen und 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter einlangen.
West-Ost-Gefälle
Die Basiswerte sind je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Zu den jeweiligen Richtwerten kommen Zu- oder Abschläge für Ausstattung und Lage der Wohnung. Eine 80-m2-Wohnung in Wien wird durch die neuen Richtwerte um 360 Euro pro Jahr teurer, in Vorarlberg, wo der Richtwert höher ist, sogar um 550 Euro.
Anpassung alle zwei Jahre
Das Gesetz sieht vor, dass die Richtwerte alle zwei Jahre angepasst werden, wenn die Inflationsrate über drei Prozent liegt. Bei den Kategoriebeträgen dann, wenn der VPI seit der letzten Anhebung (März 2018) eine Schwelle von fünf Prozent überschreitet.
Die letzte Anpassung hat 2019 stattgefunden. 2021 wurde sie pandemiebedingt ausgesetzt. Die Kategoriemieten erhöhten sich im Schnitt um 5,47 Prozent.