Falscher Antrag: 123 Betriebe zahlten Covid-Hilfen freiwillig zurück
Von Anita Staudacher
Um die heimische Wirtschaft zu stabilisieren, zahlte die staatliche Covid-Finanzierungsagentur COFAG bisher 7,4 Milliarden Euro an Betriebe aus. Die COFAG wickelt den Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss, Ausfallsbonus und Verlustersatz ab. Der Härtefallfonds wird von der Wirtschaftskammer organisiert.
Eine umfassende parlamentarische Kontrolle der Wirtschaftshilfen gibt es nicht, weshalb die Opposition immer wieder einen möglichen Fördermissbrauch beklagt. Die Hilfen werden aber bei Betriebsprüfungen mitgeprüft. Um Firmen bei Missbrauch-Verdacht eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu ersparen, bietet Finanzminister Gernot Blümel den Betrieben seit 1. August eine Art Amnestie an. Wer bei der COFAG eine „Korrekturmeldung“ seines Antrages einbringt, kommt bei einer Prüfung ohne Anzeige davon.
Eine erste Bilanz dieser Kulanzlösung für einsichtige Betriebe liegt dem KURIER nun vor. Bis zum 8. September gab es mehr als 250 solcher Korrekturmeldungen, die insgesamt einen Betrag von 3,5 Millionen Euro umfassten. In 123 Fällen wurde gleich der Gesamtbetrag der Förderung an die COFAG zurücküberwiesen, in Summe machte dies 1,2 Millionen Euro aus. 141 Antragsteller beantragten eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des Zuschusses, wobei 300.000 Euro aufgrund von Berechnungsfehlern und ca. 100.000 Euro aufgrund falscher Angaben im Antrag zurücküberwiesen wurden.
Falsche Branche
„In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass es in Krisensituationen zu Irrtümern gekommen ist, etwa, dass ein Antragsteller die falsche Branche angegeben hat und somit eine höhere Fördersumme erhielt“, heißt es im zuständigen Finanzministerium. Die meisten „Irrtümer“ gab es beim Umsatzersatz (1,2 Mio. Euro), gefolgt vom Fixkostenzuschuss (1 Mio. Euro) und den noch laufenden Ausfallsbonus.
Für Finanzminister Gernot Blümel sind die Zahlen „ein Beleg, dass unsere Hilfsmaßnahmen und die vorgelagerten Kontrollmechanismen funktionieren“. Er hofft, dass noch viele Betriebe von der Amnestie Gebrauch machen. Die Möglichkeit, den Antrag über die COFAG-Website noch zu korrigieren, läuft bis Jahresende.
Ebenfalls bis Jahresende dürfte der speziell für Selbstständige zur Absicherung der Lebensunterhalts eingerichtete Härtefallfonds verlängert werden. Die aktuelle Phase 3 läuft Ende September aus. Die Wirtschaftskammer pocht auf eine Verlängerung, weil viele EPU noch immer unter der Krise leiden. Im Finanzministerium bestätigt man laufende Gespräche.
Die Mittel für den Härtefallfonds stammen aus dem vom Finanzministerium verwalteten COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und wurden schon vor dem Sommer von 2 auf 3 Mrd. Euro aufgestockt. Das Wirtschaftsministerium ist für die operative Umsetzung des Härtefallfonds zuständig, die WKÖ wurde mit der - unentgeltlichen - Abwicklung der Förderanträge betraut.