Wirtschaft

Datenschutzbehörde dreht den AMS-Algorithmus ab

Das Arbeitsmarktservice (AMS) darf den umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen. Das hat die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) im Rahmen einer amtswegigen Prüfung entschieden. Eine allfällige Beschwerde gegen den Bescheid, der dem KURIER vorliegt, hat keine aufschiebende Wirkung. Eine Weiterführung des bisher laufenden Testbetriebs in der jetzigen Form ist daher nicht möglich.

Begründet wird die Entscheidung mit dem Fehlen von gesetzlichen Grundlagen für das so genannte "Profiling" von Arbeitslosen. Zum Beispiel hätten die aufgrund des Algorithmus getroffenen Handlungsanweisungen an die Berater keine ausreichende Grundlage. Das AMS habe auch keine Vorkehrungen gegen eine "routinemäßige Übernahme" der Ergebnisse durch den Berater getroffen, weshalb eine "echte Aufsicht" durch Menschen nicht in allen Fällen gewährleistet sei. Nicht erfüllt wurde laut DSB-Bescheid auch die  Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

So lange diese Folgenabschätzung nicht durchgeführt wird und das Gesetz nicht entsprechend angepasst wurde, darf der Algorithmus nicht eingesetzt werden.

AMS verweist auf Politik

Beim AMS will man den Bescheid jetzt rechtlich prüfen und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, wie es in einer ersten Stellungnahme heißt. Sollte sich herausstellen, dass das Assistenz-System in der jeztigen Form ab Jänner nicht eingesetzt werden kann, sei der Gesetzgeber gefordert, eventuell Änderungen vorzunehmen.

Viel Kritik

Kritik am Algorithmus gibt es von vielen Seiten, unter anderem von der Volksanwaltschaft und der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das AMS will mit der Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computer-Algorithmus die Vergabe von Fördermaßnahmen effizienter machen. Am meisten Förderung sollen Arbeitslose mit mittleren Arbeitsmarktchancen bekommen. Die Berater sollen aber weiterhin die Letztentscheidung über die Arbeitslosenförderung treffen.