Banken wollen keine Sparbuch-Kunden mehr
Wegen der anhaltenden Nullzinspolitik wird das gute alte Sparbuch zum Auslaufmodell. Die ersten Banken raten ihren Kunden inzwischen davon ab, ein Sparbuch zu eröffnen. Lassen sich die Kunden nicht von den Alternativen überzeugen, würden sie mitunter sogar zur Konkurrenz geschickt, berichtet die Austria Presse Agentur (APA) von mehreren dokumentierten Fällen. "Das Sparbuch ist schon im Augenblick des Abschlusses defizitär", sagt ein Banker zur APA.
Es sei das Recht einer Bank, es gebe keinen Kontrahierungszwang, heißt es dazu. Klar bevorzugt werde der Verkauf von Sparkarten.Täglich verfügbar bringt man es bei klassischen Filialbanken zur Zeit mit Spareinlagen oft nur auf 0,01 oder 0,02 Prozent nominellen Zins pro Jahr für täglich fälliges Geld. Kurzfristige Sparprodukte mit etwas mehr Zins sind in der Regel Online-Sparprodukte.
Längere Bindungsfristen
In einer großen Wiener Bank beginnt es am Schalter für klassische Sparbücher ab zwei Jahren. Andere bieten feste Sparbücher für ein oder zwei Jahre. Wieder eine andere Bank will, dass bei ihren Sparbüchern mit mehrjährigen Mindestlaufzeiten nur über Dauerauftrag angespart wird. Andere erklären, dass es beim klassischen kostenlosen "Papier"-Sparbuch bleibt, ohne Mindestlaufzeit, ohne Mindesteinlage.
Onlinebanken - die keine kostenintensiven Filialnetze haben - oder einige wenige Internetangebote von Banken mit Filialen haben in Österreich auch jetzt auf Tagesgeld noch Zinsen an der ersten Kommastelle, bis zu 0,4 oder 0,5 Prozent variabel.
Anlageform der kleinen Leute
Bevor Österreich im Jahr 2000 auf Druck der OECD-Antigeldwäscheeinheit die Sparbuchanonymität abgeschafft hat, war das Sparbuch von österreichischen Banken und Politikern als "Anlageform der kleinen Leute" verteidigt worden. Es gibt weiter zwei Arten: Das Losungswortsparbuch kann nur für Beträge unter 15.000 Euro eröffnet werden und es muss auf einen Begriff (nicht aber auf einen Namen) oder auf eine Nummer lauten.
Jeder, der das Sparbuch vorlegt, das Losungswort nennt und sich durch einen amtlichen Ausweis identifiziert, kann damit am Bankschalter Geld abheben. Von einem Namenssparbuch wiederum kann nur der legitimierte Sparbuchinhaber gegen Unterschrift Geld abheben.
Im Fall einer Bankpleite sind Spareinlagen mit 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert. Das betrifft Einlagen auf Sparbüchern (auch Prämien- und Kapitalsparbücher), Guthaben auf Konten (Girokonten, Festgeldkonten), Sparcards, Online-Sparkonten und Bausparverträge. Wertpapierkonten sind von dieser gesetzlichen Einlagensicherung nicht erfasst.