Finanzminister schließt Negativzinsen für Sparer in Österreich aus

Finanzminister schließt Negativzinsen für Sparer in Österreich aus
SPÖ stellt parlamentarische Anfrage unter anderem zu etwaigem betraglichen Limit.

Das Zinsumfeld lässt auch die Sorge bei österreichischen Sparern wachsen, dass Negativzinsen auf sie zukommen könnten. Die SPÖ hat nun auch eine dementsprechende parlamentarische Anfrage an Finanzminister Eduard Müller gestellt. "Wir haben ein klares rechtliches Regime in Österreich. Das heißt keine Negativzinsen für Sparer", verwies Müller dazu auf höchstgerichtliche Judikatur.

Ohne die Anfrage bereits zu kennen, sagte Müller am Rande der Eurogruppen-Sitzung am Mittwoch in Brüssel zur Gefahr von Negativzinsen für Sparer weiters, dass "die rechtliche Situation eindeutig" und "keine Gefahr für österreichische Sparer zu befürchten" sei.

Die SPÖ verweist in ihrer Anfrage auf Medienberichte, wonach die UniCredit in Österreich Strafzinsen ab 1 Mio. Euro für Privatkunden einführen könnte. In Deutschland gibt es zum Teil bereits Strafzinsen für Sparer. "Geradezu grotesk ist die Tatsache, dass in Österreich offenbar hohe Geldbeträge aus großen Vermögen derzeit beim BMF (Finanzministerium, Anm.) als Steuervorauszahlung geparkt werden, um der Negativsteuer durch Banken zu entgehen", beziehen sich die Sozialdemokraten auf Ausführungen Müllers im Budgetausschuss, gestern, Dienstag. Dort sagte Müller, dass immer mehr Österreicher in Bereichen wo Negativzinsen anfallen mehr auf die Konten des Finanzamts einzahlen, als sie müssten.

Finanzmarktstabilität

Nun wollen SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer und Genossen unter anderem wissen, ob die Einhebung von Negativzinsen für private Sparer seitens österreichischer Banken aus Sicht des Finanzministeriums problematisch ist und welche Auswirkung es auf die Finanzmarktstabilität geben könnte. "Welche Maßnahmen plant das BMF um Negativzinsen insbesondere für kleine Sparerinnen und Sparer zu verhindern?", lautet eine weitere Frage.

Dann verweisen die Sozialdemokraten darauf, dass aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur eine Nullverzinsung nichtig wäre, weil sie dem Zweck einer Spareinlage widerspricht. "Der OGH hat allerdings kein betragliches Limit festgelegt, sondern allgemein Spareinlagen bezeichnet. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, sollten von einer Bank in Österreich Negativzinsen verrechnet werden, um dies zu verhindern?", und "ab welchem Betrag erachtet das BMF angesichts der vorliegenden OGH-Judikatur die Verrechnung von Negativzinsen als zulässig?".

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