"derstandard.at" muss Kurt Scheuch keine Userdaten preisgeben

Das Wiener Landesgericht für Zivilsachen erklärte beanstandete Postings für zulässig und wies Klage der FPK ab.
Die Gebrüder Scheuch in Tracht bei einer Besprechung.

Eine Klage von Kurt Scheuch und der FPK bezüglich der Preisgabe von Userdaten von derstandard.at ist vom Wiener Landesgericht für Zivilsachen abgewiesen worden. Scheuch hatte angesichts von Postings zu dem Artikel "Gebrüder Scheuch gehen gegen Foren-User vor" die Herausgabe der Daten verlangt, um die User straf- und zivilrechtlich zu belangen, wie derstandard.at berichtet. Das Online-Portal der Tageszeitung hatte sich auf die Freiheit der Meinungsäußerung und das Redaktionsgeheimnis berufen.

Konkret ging es um zwei Postings: Einmal war sinngemäß von "Nazi-Wiederbelebung" zu lesen, was das Landesgericht insofern für zulässig erklärte, als FPK-Politiker immer wieder Worte verwenden würden, die "in der Diktion der Nationalsozialisten wurzeln". Weiters wurde von "korrupten Polit-Arschlöchern" geschrieben, wobei dieser Vorwurf dem Gericht zufolge sich nicht auf Scheuch bezogen habe.

Ob sich ein Medium bezüglich der Herausgabe von Userdaten auf das Redaktionsgeheimnis berufen kann, wurde damit allerdings nicht geklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich.

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