VfGH zerpflückt Coronahilfen: Milliarden an Steuergeld, aber wo bleibt die Kontrolle?
Man kann über Formulierungen im Gesetz diskutieren, über deren Auslegung streiten, sich den Kopf über die Umsetzung zerbrechen. Oder man drückt es aus wie Höchstrichter Johannes Schnizer: „Wie kommt man auf die Idee, dass es dem Staat freisteht, einem Dritten so viel Geld zu geben, ohne dass es eine öffentliche Verwaltung mit entsprechender Kontrolle gibt?“
Gemeint ist die sogenannte Cofag – eine Agentur, die Ende 2020 eingerichtet und mit 19 Milliarden Euro (!) ausgestattet wurde, um Unternehmen zu unterstützen, die wegen der Pandemie in Nöte geraten waren.
Der VfGH hatte von sich aus eine Prüfung eingeleitet. Üblicherweise beraten die 14 Höchstrichter unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am Mittwoch aber wurde eine Verhandlung einberufen, um die Beteiligten direkt zu befragen. Und dabei kam vor allem Albert Posch, der als Sektionschef im Kanzleramt das Modell der Regierung zu verteidigen hatte, ins Schwitzen.
Höchstrichter Schnizer brachte das Problem in einem Satz auf den Punkt, die Sache ist aber etwas komplizierter: Der VfGH klärt, was die Cofag genau ist, was sie tut, und vor allem: Wie wird sie kontrolliert?
Das Problem besteht darin, dass der Finanzminister aufgrund ihrer Konstruktion keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber der Cofag hat – und damit auch nicht vom Parlament zur Verantwortung gezogen werden kann.
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Asfinag-Vergleich hinkt
Posch antwortet, die Cofag erledige keine hoheitlichen Aufgaben, sie sei funktionell nicht der öffentlichen Verwaltung zuzurechnen. Kontrolle sei aber sichergestellt.
Die Höchstrichter Johannes Schnizer und Christoph Herbst, der auch zuständiger Referent in der Causa ist, sehen das anders – und nahmen Sektionschef Posch bei der Befragung regelrecht in die Mangel. Auch, dass Posch die Cofag mit der Asfinag verglich und warnte, wenn die Cofag gekippt wird, drohe auch die Asfinag zu kippen, ließen sie nicht gelten.
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An Kontrollmöglichkeiten gibt es einen monatlichen Bericht an das Parlament und einen Vertrag, in dem der Finanzminister mit der Cofag deren Aufgaben und Ziele definiert hat. Das wiederum ließ Dieter Altenburger, Anwalt der Wiener Lokalbahnen, die in der Causa geklagt hatten, nicht gelten: „Dass das faktisch eh funktioniert, ist schön und gut, aber das können wir nur glauben. Vorgesehen sind diese Mechanismen im Gesetz nicht, sie können jederzeit wegfallen.“
Die Verhandlung wurde auf nächste Woche vertagt, danach beraten die Richter wieder geheim. Ein Erkenntnis wird erst in den kommenden Wochen oder Monaten erwartet.