UN-Migrationspakt: "Beschädigung" oder "Meilenstein" für Österreich?
Als „Meilenstein zur Wahrung von Souveränität“ bezeichnet die FPÖ den Ausstieg aus dem UN-Migrationspakt, die Opposition spricht von einem „Tiefpunkt der österreichischen Außenpolitik“. Was ist dran am UN-Pakt und wie schwer wiegt das Nein aus Österreich? Ein KURIER-Faktencheck:
Worum geht es überhaupt in diesem Pakt?
Das 34 Seiten starke Papier, das 191 Mitgliedsländer der Vereinten Nationen zwei Jahre lang verhandelt haben, legt 23 Ziele für die globale Migration fest. Die wichtigsten Punkte: Migranten sollten Zugang zu Arbeitsmarkt und Grundversorgung erhalten„ethnisches Profiling“ (Täterprofile aufgrund von Herkunft, Aussehen und Religion) soll unterlassen werden. Erleichtert werden soll die Familienzusammenführung und Ansiedelung, etwa bei Klimaflüchtlingen.
Warum lehnt die türkis-blaue Regierung das ab?
ÖVP–Kanzler Sebastian Kurz und FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache fürchten um die Souveränität Österreichs – einige Punkte will man hierzulande nicht umsetzen. Die Migrationsfrage müsse „im Sinne der Bevölkerung gelöst werden“.
Würde der Pakt in österreichisches Recht eingreifen?
Hier sind sich die Experten nicht einig. Der Pakt ist zwar nicht rechtsverbindlich. Ein auf Völkerrecht spezialisierter EU-Diplomat meint aber, dass es „sehr wohl mittel- und langfristig Auswirkungen“ haben kann. „Wenn etwa ein Gericht über eine Abschiebung entscheidet und das österreichische Recht dazu unklar ist, können politische Dokumente wie der Migrationspakt als Auslegungshilfe herangezogen werden.“ Die Entscheidung könnte gegen den Willen der Regierung ausfallen.
Der an der Uni Innsbruck lehrende Völkerrechtler Walter Obwexer sagt zudem, dass die Bestimmungen „Völkergewohnheitsrecht“ werden könnten – „wenn die überwiegende Mehrheit der Staaten den Regelungen folgt und sie als rechtsverbindlich erachtet“. Der Völkerrechtler und Menschenrechtsexperte Manfred Nowak teilt zwar den Befund, meint aber, dass man „von einer solchen Praxis weit entfernt“ sei.
Stimmt es, dass Wirtschaftsflüchtlinge dieselben Privilegien hätten wie Kriegsflüchtlinge bzw. Verfolgte?
Diese Befürchtungkann Experte Obwexer nicht ganz ausräumen: Es würde oft nicht klar unterschieden zwischen (Arbeits-)Migranten und Flüchtlingen – was langfristig Auswirkungen auf den Zugang zum Sozialsystem und zum Arbeitsmarkt haben könnte. Kollege Nowak sagt aber, dass es fließende Übergänge gebe: „Manche flüchten vor Krieg, andere vor den Folgen des Klimawandels, Umweltkatastrophen oder Armut.“ Die Unterzeichner bekennen sich auch zu Grenzmanagement, dem Kampf gegen Schlepperei und zur Rücknahme von abgelehnten Asylwerbern.
Werden andere Länder Österreichs Vorbild folgen?
Der Pakt wird schon länger kritisch beäugt – losgetreten wurde die Debatte Ende 2017, als die USA als erste den Verhandlungstisch verließen. Ungarn stieg im Sommer aus. In Deutschland agitiert vorerst nur die rechte AfD mit Bürgerrechtlern gegen den UN-Pakt. Australiens rechtsliberale Regierung hat Bedenken angemeldet. Auch in der Schweiz wird weiter diskutiert. Japan, traditionell gegen Zuwanderung eingestellt, gilt als Ausstiegskandidat, ebenso Polen und Tschechien.
Könnte Österreich noch einlenken?
Die Tür bleibt geöffnet, weil Österreich nicht konkret ablehnt, sondern sich nur der Stimme enthält. Wenn der Pakt bei einer UNO-Konferenz am 10. und 11. Dezember in Marrakesch unterzeichnet wird, schickt Österreich keinen Vertreter. Bei der UNO-Generalversammlung im Jänner 2019 will die Regierung sich der Stimme enthalten und eine schriftliche Erklärung abgeben.
Wie erfolgreich sind andere UN-Absichtserklärungen?
Bis jetzt erfüllen 16 Staaten das 2015 unterzeichnete Pariser Klimaabkommen – 197 Länder haben es damals unterzeichnet. Nach den USA hat nun auch der brasilianische Präsident Bolsonaro angekündigt, auszusteigen. Die 2017 unterzeichnete UN-Absichtserklärung zum Schutz der Ozeane bezeichnen Aktivisten als „windelweich“.