Sigi Maurer macht weiter: Wieder Hassnachrichten veröffentlicht
Von Tom Schaffer
Das - nicht rechtskräftige - Urteil gegen Sigrid Maurer nach der Klage eines Wiener Unternehmers hat am Dienstag hohe Wellen geschlagen. Unumstritten blieb zwar, dass die ehemalige Abgeordnete der Grünen eindeutig sexistische, sexuell belästigende und erniedrigende Nachrichten vom Account des Biershop-Betreibers erhielt. Das allerdings ist nach geltender Rechtslage nicht strafbar.
Maurer wehrte sich also mit einer Veröffentlichung der Nachricht. Das juristisch spitzfindige Problem daran: Maurer hatte beim öffentlichen Zurschaustellen der Hassnachricht behauptet, der Mann selbst hätte sie verfasst.
Der Inhaber des Accounts will aber nicht gleichzeitig der Versender und Urheber der Texte gewesen sein. Der Richter in Erstinstanz beteuerte bei der Urteilsverkündung zwar, ihm nicht zu glauben, trotzdem konnte ihm Maurer in den Richteraugen die Urheberschaft nicht ausreichend nachweisen. Und weil sie den Inhaber des Accounts vor der Veröffentlichung nicht um eine Bestätigung der Urheberschaft ersucht hatte, hätte sie die "journalistische Sorgfaltspflicht" verletzt.
Das für viele Kommentatoren empörende Ergebnis: Maurer wurde wegen "übler Nachrede" zu einer Strafe von 3.000 Euro an den Staat, einer Entschädigung für "erlittene Unbill" von 4.000 Euro an den Kläger und der Übernahme der Prozesskosten verurteilt. Der Bierwirt erwog über seinen Anwalt gegenüber dem Standard, per Berufung mehr zu fordern. Die 33-Jährige kündigte ebenfalls Berufung an, zur Not wolle sie zum Europäischen Höchstgericht gehen, hieß es.
Justizminister Josef Moser (ÖVP) wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Urteil äußern. Er sei gegen eine Anlassgesetzgebung, man sehe sich das Themenfeld aber ohnehin gerade an, sagte er.
Bereits am Dienstagabend und Mittwochmorgen demonstrierte jedenfalls Maurer, dass sie aus dem umstrittenen Urteil gelernt hat. Sie (oder - um genau zu bleiben - irgendjemand mit Zugang zu ihrem Account) veröffentlichte auf ihrem Twitteraccount weitere Hassnachrichten, mit denen sie wie viele Frauen - besonders wenn sie in der Öffentlichkeit stehen - regelmäßig zu kämpfen hat. Diesmal aber anonymisierte sie die Absender. Zudem dokumentiert sie auf Screenshots, dass sie tut, was der Richter offenbar für notwendig und sinnvoll erachtete: Sie bittet die Absende-Accounts um eine Bestätigung der Tat.
Bitte an Hassposter: "Foto von Ausweis genügt"
Während die Reaktion einen gewissen Galgenhumor beweist, sind die erst kürzlich erhaltenen Nachrichten nichts für schwache Nerven. Von einem anonymen E-Mail-Account wird eingangs geschrieben: "So, jetzt hör mal zu du kleinen(sic!) Nutte". Die E-Mail geht mit einer Vergewaltigungsandrohung weiter.
Maurer reagiert urteilskonform und bittet den Absender, zu bestätigen, dass er die Nachricht tatsächlich geschrieben und abgeschickt hat. Er solle ihr bitte einen Nachweis seiner Identität zukommen lassen. "Foto vom Ausweis reicht", schreibt Maurer.
"Tu dich bitte weghängen", heißt es von einem Facebook-Account in einer anderen Nachricht an Maurer, die zu seiner Verteidigung aber mit einem sehr höflichen "Danke!" endet. Ein weiterer Account schlägt in eine ähnlich Kerbe, lässt aber auch noch eine kleine Morddrohung mit schwingen. "Hass hast du dir verdient. Zu Weihnachten gibt es Seil für dich und deines gleichen", heißt es wörtlich in einer anderen Nachrichten.
Maurer bittet in ihren betont freundlichen Antwort an die betreffenden Accounts nun "um Bestätigung, dass Sie diese Nachricht tatsächlich selbst verfasst und abgesendet haben".
"Vielen Dank", schreibt sie.
Und: "Mit freundlichen Grüßen."