2-G+ oder geboostert: Strengere Einreisebestimmungen in Kraft
Österreich verschärft seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Die neue Verordnung tritt heute, Montag in Kraft. Nach Österreich dürfen künftig nur Männer und Frauen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. Wer geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich einen aktuell PCR-Test oder seinen Drittstich nachweisen können, um einer Quarantäne zu entgehen. Die Selbstisolation kann nur durch einen 72 Stunden lang gültigen PCR-Test oder den Nachweis einer Auffrischungsimpfung vermieden werden.
Wer aber weder frisch getestet ist noch seinen dritten Stich bereits hatte, muss ab dem 20. Dezember nach der Ankunft in Österreich in Quarantäne. Die Einreise ist aber weiterhin möglich. Die Heimquarantäne ist erst beendet, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt wurde. In diesem Fall ist zudem eine Registrierung durch eine Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
"Große Herausforderungen"
Ausgenommen von den Erfordernissen eines 2G-Nachweises sowie des zusätzlichen PCR-Tests bzw. der Auffrischungsimpfung sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gibt es außerdem für Kinder.
"Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen große Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Freitesten ab 5. Tag
Schulpflichtige Kinder dürfen mit dem Ninja-Pass oder ähnlichen Testnachweisen einreisen. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht. Sie müssen aber wie ihre erwachsene Begleitperson in Quarantäne, wenn der mitreisende Erwachsene bei der Einreise quarantänepflichtig ist, und sich zur Pre-Travel-Clearance registrieren.
Auch Österreicher, EU- und EWR-Bürger und in Österreich wohnhafte Personen müssen bei der Einreise einen gültigen Impfnachweis oder das Attest einer Genesung vorlegen. Ansonsten muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Freitesten besteht ab dem fünften Tag. Auch in diesem Fall ist eine Registrierung via Pre-Travel-Clearance verpflichtend.
Ausnahme für Pendlerinnen und Pendler
Für Pendlerinnen und Pendler gilt weitere eine Ausnahmeregelung. Hier bleibt die gewohnte 3G-Regel aufrecht. Hierbei müssen Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Ergänzend zu den verschärften Einreisebestimmungen werden auch die Staaten Angola, Sambia, Malawi auf die Liste der Virusvariantengebiete ergänzt. Für Direktflüge aus diesen Staaten gilt ein Landeverbot auf allen österreichischen Flughäfen.
"Völlig praxisfremd"
Seilbahn-Obmann und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Franz Hörl zeigte sich wenig begeistert von den Verschärfungen. Die Regelung sei "völlig praxisfremd". Die kurzfristige neue Regelung sei vor allem für Gäste schwierig, die sich am Wochenende auf den Weg nach Österreich machen wollten: "Der Gast mit mehrtägiger Anreise - zum Beispiel aus den Niederlanden - wird sich bedanken".
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