Politik/Inland

Kurz: will VfGH Entscheidung über "Ehe für alle" respektieren

Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am Montag beim "ORF Sommergespräch" bekannt gegeben, dass die Regierung nach seinem Dafürhalten das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft nicht ändern wird. Damit tritt aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) die Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Paaren spätestens am 1. Jänner 2019 in Kraft und die "Ehe für Alle" wird in Österreich Realität. Auch die bisher Homosexuellen vorbehaltene "eingetragene Partnerschaft" wird damit allen Menschen geöffnet.

Kurz sagte zwar vage, man werde sich im Parlament ansehen, wie man das regeln kann, aber auch, dass er die Entscheidung des Höchstgerichts respektieren wolle. Die Regierung hielt sich über ihre geplante Vorgangsweise lange bedeckt. FPÖ und ÖVP hatten die "Ehe für Alle" immer abgelehnt und hatten anders als Gesetzgeber in anderen Ländern keine Pläne, sie selbst auf politischem Weg einzuführen. Die FPÖ bezichtigte die ÖVP im Vorjahr eines "falschen Spiels", weil die Partei schon damals ankündigte, das VfGH-Urteil hinnehmen zu wollen. 

Justizminister Josef Moser hatte dann vor knapp zwei Wochen erneut erklärt, die Regierung werde die Ehe durch das VfGH-Urteil öffnen lassen. FPÖ-Chef und Koalitionspartner Heinz-Christian Strache ließ danach aber noch einmal mit einer möglichen Hintertür aufhorchen. Er wolle erst mit der Kirche sprechen, hieß es. Aus katholischen Verbänden gab es Kritik an diesem Abbau der Diskriminierung Homosexueller in der zivilrechtlichen Eheschließung. 

Im Vorjahr hatte der Verfassungsgerichtshof die gültige Rechtslage wegen einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aufgehoben. Die Tatsache, dass nur homosexuelle Menschen eine eingetragene Partnerschaft eingehen konnten, hätte diese Menschen geoutet und möglicher Diskriminierung ein Tor geöffnet, entschied der VfGH. Die Entscheidung, die entsprechenden Formulierungen im Gesetz aufzuheben, öffnete die Ehe künftig für homosexuelle und die "eingetragene Partnerschaft" für heterosexuelle Paare.

Die Regierung hätte das Gesetz "reparieren" können und das bis 31. Dezember dieses Jahres tun müssen, wenn sie eine verfassungskonforme neue Möglichkeit zur Unterscheidung gefunden hätte.