Politik/Inland

Streit um Fall Leonie: Asylamt kontert Justizministerin

Der Fall einer 13-Jährigen, die mutmaßlich von mehreren Afghanen missbraucht und getötet worden ist, sorgt in der türkis-grünen Regierung für Dissens. Während Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) Änderungen der internationalen Bestimmungen fordert und auch über Abschiebungen ins Bürgerkriegsland Syrien nachdenkt, sieht Justizministerin Alma Zadic (Grüne) keinen Anlass für Verschärfungen der Gesetze.

"Das Asylrecht wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach verschärft. Unsere Gesetze bieten genügend Möglichkeiten, man muss sie aber auch konsequent anwenden", sagt Zadic in der Krone am Sonntag.

Und sie deutet mehrmals an, dass das Innenministerium (BMI) die Möglichkeit gehabt hätte, "die aufschiebende Wirkung" der Beschwerden der vorbestraften Afghanen gegen ihre Abschiebung aufzuheben.

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"Schuld nicht hin- und herschieben"

Das Innenministerium beschwerte sich zuletzt darüber, dass man zwei der Verdächtigen trotz Vorstrafen nicht habe abschieben können, weil das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) jahrelang nicht über deren Beschwerde gegen die Abschiebung entschieden habe. Das BVwG gehört zum Justizministerium, zum Innenministerium gehört das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). 

Und dort hätte laut Zadic das Verfahren mit Fristsetzungsanträgen beschleunigt werden können. "Es führt ja auch die Abschiebungen durch. Man hätte dort bei einer Gefährdung für die öffentliche Sicherheit oder öffentliche Ordnung die aufschiebende Wirkung aberkennen können."

Man solle jetzt nicht die Schuld hin- und herschieben, sagt Zadic in der Krone. "Es ist wichtig, den Fall jetzt rasch aufzuklären. Und alles zu tun, damit so etwas in Zukunft nicht mehr passieren kann. Ich habe in meinem Bereich beauftragt zu schauen, wo man Verbesserungen vornehmen kann. Aber auch das Innenministerium muss prüfen, wie in Zukunft Fehler vermieden werden können. Jeder muss in seinem Zuständigkeitsbereich Handlungen setzen."

Asylamt dementiert Zuständigkeit

Das BFA kontert am Sonntagnachmittag, die Behauptungen der Justizministerin seien "irreführend".

Beim 18-jährigen Verdächtigen - dem Wohnungsbesitzer Ibraulhaq A. - wurde der Status des subsidiär Schutzberechtigten im Oktober 2019 wegen kleinerer Drogendelikte vom BFA aberkannt. Er legte daraufhin Beschwerde ein. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.

2020 wurde der heute 18-Jährige dann wegen räuberischen Diebstahls zu zehn Monaten Haft verurteilt, saß aber nur zwei Monate im Gefängnis und kam im August 2020 wieder frei.

Für eine Aberkennung der aufschiebenden Wirkung gab es laut BFA jedenfalls keine Rechtsgrundlage. Was Zadic vorschlug, wäre nur möglich gewesen, wenn der Asylwerber schon zum Zeitpunkt der Aberkennung straffällig geworden - und damit eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" gewesen wäre.

Sprich: Das Asylgericht (BVwG) war am Zug, nicht das Asylamt (BFA), sagt das Asylamt. "Bei Aberkennungsverfahren muss die Entscheidung des unabhängigen Gerichts abgewartet werden, bevor eine Außerlandesbringung erfolgen kann." 

Fristsetzungsanträge "ungeeignet"

Und die Fristsetzungsanträge durch das BFA, die Asylverfahren vor dem BVwG in der Theorie beschleunigen sollen?

Diese wären im Fall des dritten Tatverdächtigen und des flüchtigen Tatverdächtigen infrage gekommen. Das BFA hat solche nicht gestellt, bezeichnet sie aber als "im vorliegenden Fall ungeeignet". Da mehr als die Hälfte der Asylverfahren vom BVwG nicht einmal in der gesetzlichen Frist abgearbeitet werden können, stellt sich die Frage, ob ein Fristsetzungsantrag tatsächlich einen Unterschied machen würde.

Das BFA hat das BVwG stattdessen etwa im Fall des flüchtigen Tatverdächtigen 18 Mal über dessen Straffälligkeit verständigt, wie der KURIER aus gut informierten Kreisen erfuhr. Zum Hintergrund: Der 22-Jährige hat im November 2017 Beschwerde beim BVwG gegen seinen negativen Asylbescheid eingelegt.

Nehammer: "EU-Asylsystem falsch aufgesetzt"

Innenminister Nehammer übt seinerseits im Interview mit der Tageszeitung Österreich (Sonntagsausgabe) Kritik am bestehenden Asylsystem: "Das EU-Asylsystem ist völlig falsch aufgesetzt. Die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr ursprünglicher Gedanke wird lange nicht mehr gelebt. Denn die Flüchtlingskonvention besagt, dass Menschen Schutz vor Verfolgung bekommen sollen im nächstgelegenen sicheren Land, und nicht dass sich ein Asylwerber das Land, in dem er Leben will, aussuchen kann. Das ist ein grundlegender Fehler unserer EU-Gesetze, die uns dazu zwingen, jeden Asylwerber ins Land zu lassen, egal woher er kommt."

Das EU-Recht blockiere Abschiebungen, bevor das Gericht entschieden habe. "Wir sind gezwungen, die Entscheidungen abzuwarten, obwohl es sich um Straftäter handelt." Nehammer will sich nun für Änderungen der Asylgesetze auf EU-Ebene einsetzen: "Das EU-Asylsystem kann so nicht funktionieren. Straffällige müssen sofort außer Landes gebracht werden können - sie haben unser Gastrecht missbraucht und hier nichts verloren."

Kritik an Grünen und SPÖ

Scharf in die Kritik nimmt der Innenminister beim Thema Asyl auch den Grünen Koalitionspartner: "Die Grünen und die SPÖ haben vor Kurzem noch einen Abschiebestopp nach Afghanistan gefordert. Das wird es mit mir sicher nicht geben." Auf die Frage, ob Abschiebungen auch nach Syrien möglich sein sollen, sagt Nehammer: "Wir prüfen das permanent."

Die FPÖ warf in dem Fall der Bundesregierung und den Behörden Versagen vor. "Dieser sehr traurige Fall zeigt immer mehr, dass die Regierung nichts getan hat, um unsere Bevölkerung vor kriminellen Migranten zu schützen", sagte FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung. Er forderte Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht, "insbesondere was die leichtere Beendigung von Asylverfahren krimineller Asylwerber und die Asyl-Aberkennungsverfahren betrifft".