Politik/Inland

Homeoffice: Das sind die neuen Regeln für Abschreibungen

Der Nationalrat hat am Mittwoch die neuen Regeln für Homeoffice beschlossen. Sie gelten für Arbeitnehmer, die mindestens 26 Tage im Jahr von zu Hause arbeiten. Die Regeln im Detail:

Bis zu 300 Euro steuerliche Begünstigung für Mobiliar
Arbeitnehmer können Kosten bis zu 300 Euro für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung mit dem entsprechenden Rechnungsnachweis über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

Zahlungen von Arbeitgebern zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Homeoffice bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei Wird die steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers nicht voll ausgenutzt - bleibt also unter 3 Euro pro Homeoffice-Tag - kann die Differenz vom Arbeitnehmer auch als Werbungskosten geltend gemacht werden. Damit wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer auch dann profitieren, wenn der Arbeitgeber keinen oder nur einen geringen Zuschuss leistet. Die Anzahl der Homeoffice-Tage und wieviel der Arbeitgeber an Homeoffice Zuschuss steuerfrei leistet, kann der Arbeitnehmer auf seinem Lohnzettel nachlesen.

Beispiel des Finanzministeriums Die steuerfreie Zuwendung des Arbeitgebers beträgt für 100 Tage Homeoffice im Jahr 1 Euro pro Tag, d.h. 100 Euro im Jahr. Die Differenz auf die maximal steuerfreien 300 Euro, also 200 Euro, kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Regelung für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 Im Jahr 2020 angeschafftes ergonomisches geeignetes Mobiliar im Wert von 300 Euro kann der Arbeitnehmer jeweils in den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von 150 Euro in seiner Arbeitnehmerveranlagung absetzen.

„Das heute beschlossene Homeoffice-Paket bietet uns maximale Flexibilität bei der Steuerfreiheit von Zuschüssen und der Geltendmachung von Werbungskosten während und auch noch nach dieser weltweiten Pandemie“, sagt Finanzminister Gernot Blümel.