Gelöschte Kurz-Mails: Sind sie wiederherstellbar?
Von Daniela Kittner
Der Verfassungsgerichtshof hat dem Bundeskanzleramt erneut aufgetragen, eMails an den Untersuchungsausschuss zu liefern. Das Bundeskanzleramt kommt der Aufforderung nun nach, verweist aber darauf, dass das elektronische Postfach von Kanzler Sebastian Kurz gelöscht sei. Begründung: Kurz sei nach der Abwahl als Kanzler 2019 aus dem Amt ausgeschieden. Bei diesem Anlass sei Relevantes im Archiv gespeichert, Nicht-Relevantes gelöscht worden. Daher sei aus dem Kurz-Mail-Account nichts mehr zu holen.
Dem widerspricht nun der frühere, langjährige Präsidialchef des Kanzleramts, Manfred Matzka. In der Zib 1 am Mittwoch sagte Matzka, in einem Ausweichbunker in einem Salzburger Berg könnte das Material noch vorhanden sein, dort würden regelmäßig Back-ups gemacht.
Wiederherstellung per Exekution erzwingen?
Auch NEOS-Fraktionschefin Stephanie Krisper bringt diese Variante ins Spiel. Krisper verweist darauf, dass die Verfassungsrichter die Frage in den Raum gestellt hätten, ob zur Klärung der Frage, ob angeblich gelöschte Mails wiederhergestellt werden können, eine Exekution möglich wäre. Diese Möglichkeit will Krisper nun prüfen lassen.
Exekution bedeutet, dass der Verfassungsgerichtshof den Bundespräsidenten ersucht, ein Höchstgerichtserkenntnis einzutreiben. Diese drastische Vorgangsweise musste vergangene Woche gewählt werden, um Finanzminister Gernot Blümel zum Liefern von Unterlagen an den Untersuchungsausschuss zu bewegen.