Politik/Inland

Mückstein präsentiert neue Lockerungen: Babyelefant kehrt zurück

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ist zufrieden. Die epidemiologe Lage und der Fortschritt bei der Impfung lässt Lockerungen wie geplant zu, sagt der Minister und fordert die Bevölkerung gleichzeitig auf, die zweite Teilimpfung wahrzunehmen. Mückstein: „Die steigende Impfbereitschaft und die gute epidemiologische Lage machen diese weiteren Lockerungen möglich, und ich appelliere an alle, die bestehenden Vorsichtsmaßnahmen weiter einzuhalten, sich jedenfalls impfen zu lassen und auch den Impftermin für die zweite Dosis auf jeden Fall wahrzunehmen.“

Und das sind die neuen Lockerungen:

Ab 3. Juni 2021 treten folgende Punkte in Kraft:

Spezielle Regeln für Gelegenheitsmärkte, auf denen lediglich Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden: kein 3-G-Nachweis (Getestet, Genesen, Geimpft) erforderlich, keine Kontaktdatenerhebung erforderlich

Mit Donnerstag, 10. Juni 2021, treten in Kraft:

Allgemein: Der Mindestabstand wird von 2 auf 1 Meter gesenkt. Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 gesenkt (dies gilt für Sport, Handel und Museen). Die Maskenpflicht outdoor entfällt

In Betriebsstätten, nicht öffentlichen Sportstätten und Freizeit- und Kultureinrichtungen ohne Personal vor Ort ist der3-G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber nicht im Vorfeld nachgewiesen werden

Gastronomie: Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr ausgeweitet. Indoor sind maximal 8 Erwachsene, outdoor 16 Erwachsene plus betreuungspflichtige Kinder pro Tisch erlaubt. Maskenpflicht gilt ebenso wie indoor auch im Freien, wenn man den Tisch verlässt.

Kultur: Anhebung der Auslastung der Spielstätten auf maximal 75%.

Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit, betreute Ferienlager: Anhebung der max. Teilnehmerzahl auf 50

Zusammenkünfte: Indoor: bis 8 Personen + Kinder zulässig. Outdoor: bis 16 Personen + Kinder zulässig, keine Abstands- und Maskenpflicht bei bis zu 8 Personen. Erhöhung der Anzeigepflicht. Diese gilt ab 17 Personen

Verkehr: Anhebung der Auslastung bei Seil- und Zahnradbahnen auf maximal 75%. Für Reisebusse und Ausflugsschiffe wird die Auslastungsbeschränkung aufgehoben; ein 3-G-Nachweis ist erforderlich