Ab Montag 2-G in ganz Österreich: Verordnung liegt noch nicht vor
Ab morgen, Montag, gelten schärfere Corona-Regeln: Wer weder geimpft noch genesen ist, wird von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Die rechtliche Grundlage dafür fehlt allerdings noch. Voraussichtlich erst am Sonntagnachmittag werde die zweite Novelle der dritten Covid-19-Maßnahmenverordnung vorliegen, hieß es auf Anfrage im Gesundheitsministerium.
Die Verschärfungen waren Freitagabend von Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bekanntgegeben worden, gemeinsam mit den Landeshauptleuten reagierte man auf die stark steigenden Infektionszahlen. Demnach gilt ab Montag 2G überall dort, wo bisher 3G gegolten hat, also etwa in der Gastronomie, im Theater, bei Konzerten, Sportveranstaltungen oder beim Friseur.
Grundsätzlich ist die 2G-Grenze für Veranstaltungen ab 25 Personen konzipiert. Aber auch beispielsweise in der Gastronomie oder bei der Nutzung der Hotellerie wird 2G zum Muss. Der Wintertourismus soll so komplett nach diesen Regeln ablaufen. Als geimpft gelten Personen, deren zweite Immunisierung nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Für Kurzentschlossene gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich jetzt impfen lässt, kann mit einem PCR-Test vier Wochen lang auch 2G-Bereiche besuchen. Danach muss aber der zweite Stich erfolgen.
Zur Arbeit kann man weiter auch nur getestet gehen. Dabei werden auch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. Bei einem entsprechenden Ausbau könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein PCR-Test das Mindestmaß sein. Ernst gemacht wird mit 3G am Arbeitsplatz Mitte des Monats. Offen für Ungeimpfte und noch nicht Erkrankte ist weiter der Handel.
Dort wo Maske getragen wird, also im Handel, Bibliotheken und Museen, soll bundesweit FFP2 der Standard sein, wie es in Wien schon seit vielen Wochen der Fall ist. Eine Erleichterung wurde für die Länder beschlossen. Die zuletzt umstrittenen, weil personalintensiven Ausreisekontrollen aus den Bezirken, die in Oberösterreich beinahe flächendeckend galten, fallen.