42.000 Ukraine-Flüchtlinge mit Vertriebenenstatus in Österreich
Von Diana Dauer
Seit 36 Tagen herrscht Krieg in der Ukraine. Bisher haben mehrere Millionen Menschen das Land verlassen. Sie finden hauptsächlich in den Nachbarländern Zuflucht. Nach Polen kamen bisher über 2,3 Millionen Menschen, in Rumänien waren es rund 500.000, in Ungarn 300.000, 250.000 in der Slowakei.
Laut den Daten, die Flüchtlingskoordinator Michael Takacs am Donnerstag präsentierte, sind seit Beginn des Ukraine-Krieges etwa 231.600 Menschen nach Österreich eingereist. Das Gros - mehr als 80 Prozent - reist aber laut Takacs in andere Länder weiter (etwa 190.100 Menschen).
42.000 Menschen aus der Ukraine haben sich seit Beginn des Krieges in Österreich registriert und dadurch den Vertriebenenstatus erhalten. Die Registrierung nimmt laut einer Aussendung des Innenministeriums pro Person fünf bis zehn Minuten in Anspruch. Um Missbrauch zu verhindern, werden auch EURODAC-Prüfungen vorgenommen. Das sind biometrische Daten- und Datenbankabgleiche, die im Zuge eines Asylantrags durchgeführt werden.
Hilfsbereitschaft ungebrochen
Bis dato wurden 46.000 private Unterkünfte zur Verfügung gestellt. Alle Menschen, die bisher aus dem Kriegs- und Krisengebiet nach Österreich gekommen sind, haben bisher, so Takacs, eine Unterkunftsmöglichkeit erhalten. Von den privaten Unterkunftsplätze sind bisher 20 Prozent belegt, heißt es in der Aussendung des Flüchtlingskoordinators. Der Bund stelle 100 Quartiere zur Verfügung.
Es würden stetig neue Quartiere angeboten, berichtete Takacs. Die Befürchtung, dass die Hilfsbereitschaft einbrechen könnte, bestätige sich also nicht, die Solidarität halte an.
Arbeitsmöglichkeit für Vertriebene
Mit der "Blauen Karte" soll es registrierten Vertriebenen möglich sein, in Österreich zu arbeiten. Sie gilt auch als EU-Aufenthaltsdokument, Reisedokument, für das AMS und als Inskriptionsdokument für österreichische Unis. Bisher wurden 1.555 Jobs für Ukrainer und Ukrainerinnen beim AMS eingemeldet. 7.000 dieser "blauen Karten" wurden bereits versandt.
Hoffnung auf rasche Lösung für Zuverdienst
In der Diskussion um eine höhere Zuverdienstgrenze für Flüchtlinge hat Kärntens Flüchtlingsreferentin, Sara Schaar (SPÖ), am Donnerstag ihre Haltung bekräftigt. Kärnten hat als einziges Bundesland einer Erhöhung der Zuverdienstgrenze für ukrainische Flüchtlinge in Richtung der Geringfügigkeitsgrenze von 485 Euro nicht zugestimmt. Flüchtlingskoordinator Michael Takacs hoffte vor Journalisten dennoch auf eine "rasche Lösung".
Bund und Länder hatten sich am Mittwoch nach einem mehrstündigen Gipfel darauf geeinigt, die Unterstützung für privat Untergebrachte anzuheben, und zwar für alle Gruppen in der Grundversorgung, also auch für Asylwerber. Nur für Ukrainer soll hingegen die Erhöhung der Zuverdienstgrenze von 110 auf 485 Euro gelten. Kärnten stimmte dem nicht zu, weil man das auch anderen Personen in der Grundversorgung als jenen aus der Ukraine zugestehen will.
Grundsätzlich ist in der Konferenz der Landesflüchtlingsreferenten Einstimmigkeit üblich, weshalb die Angelegenheit nun in den Koordinationsausschuss wanderte, der sich bald damit befassen soll. Für Anfang Mai ist dann auch wieder eine Sitzung der Landesflüchtlingsreferenten geplant.
Der Flüchtlingskoordinator des Bundes drückt diesbezüglich aufs Tempo: "Ich hoffe auf eine rasche Lösung", sowohl politisch als auch operativ, sagte Takacs am Donnerstagnachmittag vor Journalisten in Wien.
Zuverdienstmöglichkeiten für alle?
"Kärnten wird jedenfalls einer Entscheidung zustimmen, die gesetzeskonform ist und den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt", hatte es davor am Donnerstag auf APA-Anfrage aus dem Büro von Landesrätin Schaar geheißen. Beispiele aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass der Bund etwa bei der Kinderbeihilfe Rechtswege beschritten hat, "die dann teuer repariert werden mussten".
Die massiven Teuerungen würden nun die heimische Bevölkerung treffen, also seien auch andere Zuverdienstgrenzen zu prüfen, wie zum Beispiel im Rahmen der Sozialhilfe, meint man in Kärnten. Sie seien dann in gleichem Maße anzuheben, "um eine Schieflage zu vermeiden" - das wäre wichtig, um dem Gleichheitsgrundsatz zu entsprechen: "Wenn die Menschen das Gefühl bekommen, ungerecht behandelt zu werden, dann ist das keine gute Grundlage für eine längerfristige, derzeit großartige Hilfsbereitschaft, den vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern gegenüber."
Auch andere Bundesländer hätten Unterstützung für den Kärntner Antrag signalisiert, behauptet man in Kärnten. Dort will man auch nichts davon wissen, dass Kärnten allein einen Beschluss blockieren könne: "Länderkonferenzen, egal welche, haben nur Empfehlungs- und keinen Beschlusscharakter." Der Innenminister könne „jederzeit im Rahmen seiner Kompetenzen handeln“.
Arbeitsmarktservice-Chef Johannes Kopf befürchtete unterdessen auf Twitter eine mögliche "Inaktivitätsfalle". Er halte den "bestimmt gut gemeinten Vorschlag für nicht ausreichend durchdacht". Derzeit kämen vor allem Frauen mit Kindern. Die Bundesländer sehen demnach derzeit in der Grundversorgung bei privatem Wohnen beispielsweise für eine Mutter mit zwei Kindern 715 Euro pro Monat vor. Künftig soll nach dem Vorschlag eben ein Zuverdienst von bis zu 485 Euro möglich sein. Man könne also mit einem geringfügigen Job auf 1.200 Euro pro Monat kommen - doch verdiene man nur einen Euro mehr als die Zuverdienstgrenze erlaubt, verliere man die Grundversorgung, erklärte Kopf.
Eine Arbeitsaufnahme über der Geringfügigkeitsgrenze lohne sich also - verkürzt aufs Monat gerechnet - erst ab einem Nettoeinkommen von 1.201 Euro, rechnete Kopf vor. Und ein solches würden wohl viele der Frauen nicht erreichen können, da sie wegen der Kinderbetreuung nur Teilzeit arbeiten können. Er schlage deshalb eine teilweise Anrechnung des Verdienstes vor, meinte Kopf. Details dazu wären zu verhandeln. "Nicht nur aufgrund der aktuellen Arbeitskräftenachfrage, auch frauenpolitisch halte ich den aktuellen Vorschlag für nicht gut", meinte Kopf.