Wie Österreich mit heimischen IS-Kämpfern umgeht
Von Konrad Kramar
Das sogenannte "Kalifat" des Islamischen Staates (IS) steht vor dem endgültigen Kollaps. Etwa 6000 IS-Kämpfer und deren Angehörige aus Westeuropa sind nun in Gefangenenlagern in Syrien oder dem Irak gestrandet. Die meisten dieser Lager werden von den von den USA unterstützten "Syrischen Demokratischen Kräften" (SDF) kontrolliert.
Mit dem bevorstehenden Abzug der US-Truppen droht die Kontrolle über diese Lager verloren zu gehen, auch weil die kurdischen Kämpfer sich weigern, weiterhin Verantwortung für die Gefangenen IS-Mitglieder zu übernehmen. Die SDF fordert die europäischen Staaten auf, ihre Staatsbürger, die sich dem IS angeschlossen haben, zurückzuholen. Die einzelnen Staaten reagieren sehr unterschiedlich.
Wie also geht Österreich mit seinen IS-Kämpfern um, wie viele sind es tatschlich und wie ist die Rechtslage? Der KURIER liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Um wie viele IS-Kämpfer aus Österreich geht es?
Grundsätzlich sind gerade aus Österreich - ähnlich wie auch aus Belgien oder Frankreich - überdurchschnittlich viele Menschen nach Syrien und in den Irak aufgebrochen, um sich dem IS anzuschließen. Nicht alle sind allerdings österreichische Staatsbürger. Schätzungen der Sicherheitsbehörden zufolge waren es insgesamt etwa 300 Männer, die sich als Kämpfer der Terrormiliz anschlossen, dazu kommt eine etwa ebenso hohe Anzahl von Frauen und Mädchen. Etwa 50 sollen tot sein, etwa 100 sind zurückgekehrt, manche davon bereits verurteilt. Laut Informationen der Sicherheitsbehörden sollen jetzt etwa 60 Österreicher als ehemalige Mitglieder des IS in Gefangenenlagern sitzen, je zur Hälfte Kämpfer und Angehörige, also Frauen und Kinder.
Gibt es namentlich bekannte Fälle?
Es gibt eine junge Österreicherin, die den Behörden namentlich bekannt ist, auch weil sich deren Eltern an die Behörden mit der Bitte gewandt haben, sie zurückzuholen. Sie sitzt mit ihrem zwei-jährigen Kind in einem Gefangenenlager der kurdischen YPG-Miliz und will zurück. Die Behörden sind mit den Eltern in Kontakt und prüfen Optionen für eine Rückholung. In den Medien wurde darüberhinaus mehrmals vom Tod anderer junger Frauen aus Österreich, die sich dem IS angeschlossen haben sollen, berichtet. Bestätigen ließ sich Derartiges aber bisher nicht.
Wie ist die Rechtslage?
Grundsätzlich kann ein Rechtsstaat seinen Staatsürgern die Einreise ins Staatsgebiet nicht verweigern. Das betonen auch das österreichische Außenministerium und das Bundeskanzleramt. Allerdings handelt es sich mit Syrien um ein Krisengebiet und bei den kurdischen Milizen um keine reguläre Armee. Die konrekten Verhandlungen über eine Rückkehr könnten sich daher schwierig gestalten.
Welche Probleme drohen?
Wie Terrorexperten betonen, könnten sich die Gefangenenlager im Chaos auflösen und die IS-Kämpfer sich völlig unkontrolliert in ihre jeweiligen Heimatländer aufmachen. Was die Gefahr erhöht, dass sie erneut Kontakt mit terroristischen Netzwerken aufnehmen und zur Gefahr werden. Sie unmittelbar nach der Heimkehr in U-Haft zu nehmen, könnte sich schwierig gestalten, da für eine U-Haft Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr durch die Person konkret erwiesen werden müssen. Das aber könnte sich in Kontakt mit einer nicht staatlichen Miliz als schwierig herausstellen.