Politik/Ausland

Trump erlitt Niederlage im Rechtsstreit zu Regierungsdokumenten

Im Rechtsstreit rund um die Ermittlungen zu seinem Umgang mit geheimen Regierungsunterlagen hat der frühere US-Präsident Donald Trump eine juristische Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsgericht entschied in einem am Donnerstag (Ortszeit) veröffentlichten Beschluss, es sei nicht rechtens gewesen, auf Trumps Antrag hin einen Sonderbeauftragten zur Überprüfung jener Dokumente einzusetzen, die bei einer Durchsuchung im Privathaus des Ex-Präsidenten sichergestellt wurden.

Das Bezirksgericht, das die Berufung des Sonderbeauftragten beschlossen habe, sei nicht befugt gewesen, dem Staat die Verwendung von rechtmäßig beschlagnahmten Dokumenten in strafrechtlichen Ermittlungen zu untersagen, hieß es zur Begründung. Dies ist ein Erfolg für das US-Justizministerium, das seit mehreren Monaten gegen Trump ermittelt.

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Die Bundespolizei FBI hatte im August Trumps Villa Mar-a-Lago in Palm Beach im US-Bundesstaat Florida durchsucht und diverse Verschlusssachen beschlagnahmt, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Dadurch, dass Trump die Unterlagen lange nach seinem Abschied aus dem Amt in seinem Privathaus aufbewahrte, könnte er sich strafbar gemacht haben. Noch ist offen, ob Trump am Ende angeklagt werden könnte.

"Politisch motiviert"

Trump kritisiert das Vorgehen der Behörden gegen ihn als politisch motiviert und wertet es als Versuch, ihn an einem erneuten Einzug ins Weiße Haus zu hindern. Der Republikaner hat inzwischen offiziell verkündet, er wolle bei der Präsidentenwahl 2024 erneut als Kandidat für seine Partei antreten. Ob ihn die Republikaner am Ende tatsächlich zu ihrem Präsidentschaftskandidaten machen werden, ist dabei offen.

Trump wehrte sich auch auf juristischem Weg gegen die Ermittlungen zu den Regierungsunterlagen. Vor Gericht hatte er erstritten, den Sonderbeauftragten zur Überprüfung der sichergestellten Dokumente einzusetzen - und die Sichtung der Unterlagen durch die Behörden bis dahin zu stoppen. Beides ist durch die Entscheidung des Berufungsgerichts nun aufgehoben.